Nachdem vor wenigen Tagen der Schwarzgeld-Skandal unzähliger Kunden der HSBC in der Schweiz bekannt wurde, stellen viele Betroffene sich durchaus panisch nun die Frage: Ist eine Selbstanzeige vor deutschen Steuerbehörden noch möglich?
Rund 2000 Deutsche, darunter auch eine bekannte Milliardärsfamilie, soll von dem Steuerskandal betroffen sein. Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich sein.
Voraussetzung hierfür ist aber nach Ansicht von Anwälten, dass noch kein Strafverfahren gegen einen der Betroffenen von den Finanzbehörden oder Staatsanwaltschaften eröffnet worden ist. Außerdem kommt es darauf an, ob wirklich Schwarzgeld unversteuert geparkt wurde oder ob das Geld nicht doch bereits versteuert wurde und auch die Gewinne, welche auf solchen Konten erwirtschaftet werden, der Versteuerung zugeführt wurden oder werden.
Angeblich sollen bis zu 80 Milliarden Euro auf Hunderten HSBC Konten in der Schweiz lagern, wobei das meiste Geld angeblich schwarz dort geparkt worden sei, lautet derzeit der Vorwurf gegen die weltweit tätige HSBC-Bank. Schwarzgeld kann entweder direkt über ein persönliches Konto oder über Kontos verschleiert über Stiftungen oder Treuhandgesellschaften bei Banken deponiert werden.
Selbstanzeige Steuerhinterziehung nach Sperrwirkung nicht mehr möglich
Nach Aussage von Anwälten können Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung auf Schwarzgeldkonten dann nicht mehr durchgeführt werden, wenn eine sogenannte Sperrwirkung vorliegt. Dies können sachliche oder rechtliche Umstände sein.
Grundsätzlich gelte dabei nach Ansicht von Anwälten, dass eine Sperrfrist dann nicht besteht, wenn die Fahnder nur auf Grund eines Besteuerungsverfahren ermitteln, aber noch keinen (schriftlich belegten) strafrechtlicher Anfangsverdacht haben. Es ist also entscheidend, ob das zuständige (deutsche) Finanzamt eine normale steuerliche Prüfung vornimmt, aber noch von keinem Steuerbetrug ausgeht, oder ob es bereits gemeinsam mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet hat.
Allerdings ist das größte Problem bei Schwarzgeldkonten im Ausland, welche auf Grund von Whistleblowern aufgedeckt werden, meist der Faktor Zeit. Dabei gilt: Je größer das Vermögen und je länger die Dauer des Kontos im Ausland, desto schwieriger wird es für die Betroffenen gegebenenfalls eine rechtlich bindende Selbstanzeige zu machen.
Entscheidend ist, dass wirklich alles angegeben wird
Entscheidend sei dabei, sind sich Anwälte einig, dass die möglicherweise nicht bezahlte oder vorsätzlich hinterzogene Steuer möglichst exakt auf Heller und Pfennig bei der Selbstanzeige mitgeteilt wird. Eine Korrektur nach oben ist nachträglich eher nicht mehr möglich.
Das heißt: Kann das zuständige Finanzamt erst einmal dem Betroffenen recht exakt mitteilen, wie hoch die nicht bezahlte Steuer ist, wird es brenzlig. Möglich ist auch, dass das zuständige Finanzamt oder das Gericht die Steuer einfach schätzt. Übersteigt die Summe gar die Höhe von mehr als einer Millionen Euro Steuerschuld, muss der Beschuldigte mit Haft rechnen. Viele Steuerfahnder erhalten nicht selten den Auftrag von Staatsanwaltschaften möglichst die eine Millionen Euro vermeintliche Steuerhinterziehung zusammen zu bekommen.
Bekannt ist auch, dass Gerichte in aller Regel erheblich strenger mit Steuervergehen auf Schwarzgeldkonten im Ausland umgehen, als die zuständigen Finanzämter. Voraussetzung für eine eher großzügige Behandlung durch ein Finanzamt ist aber in der Regel, dass der oder die Beschuldigte nicht schon in anderen Steuerverfahren auffällig geworden ist. Als besonders streng gelten die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen, ebenso die Staatsanwaltschaft aus Sachsen – besonders in Dresden.
Finanzämter in Bayern weniger hart als in Sachsen
So sind zum Beispiel die Behörden in Nordrhein-Westfalen dafür bekannt, dass sie schon sehr früh ein Steuerstrafverfahren einleiten. In Bayern ist bekannt, dass die Finanzämter eher daran interessiert sind, dass Betroffene eine Selbstanzeige machen können, als dass ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die HSBC gilt weltweit als eine der größten Banken und Finanzdienstleistungsorganisationen. Nach eigenen Angaben verfüge sie weltweit über mehr als 6200 Büros, wobei sie neben klassischen Industrieländern auch in Schwellenländern – aufstrebenden Märkten – aktiv ist.
HSBC hat 52 Millionen Kunden weltweit
Insgesamt habe die HSBC nach eigenen Angaben rund 52 Millionen Kunden in unterschiedlichsten Branchen: Retail Banking und Wealth Management, Corporate Banking, Global Banking oder Global Private Banking. Die HSBC schreibt auf ihrer Homepage wonach sie in 74 Länder und Territorien aktiv sei und zwar in Europa, aber auch im asiatisch-pazifischen Raum, im Nahen Osten, Afrika, Nordamerika und Lateinamerika.
Die HSBC Bank ist an den folgenden Börsen notiert: London, Hongkong, New York, Paris und an den Bermuda Börsen. Anteil der HSBC Holdings plc halten in etwa 216.000 Anteilseigner in 129 Ländern und Hoheitsgebieten.
Trotz der vor allem in Deutschland erheblichen Presseberichtserstattung rund um den vermeintlichen Schwarzgeld-Skandal der HSBC gibt es bis heute keine offizielle Stellungnahme im internationalen Pressebereich der HSBC.
Group Chairman der HSBC Holdings plc ist Douglas Flint. Group Chief Executive der HSBC Holdings plc ist Stuart Gulliver.