Seit dem 1. März muss die Kfz-Steuer in Deutschland nicht mehr an die lokalen Finanzämter, sondern an die Einrichtungen des Bundes – wie die Hauptzollämter oder sonstigen Bundeskassen – überwiesen werden.
Darauf hat nun einmal mehr die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hingewiesen. Wer trotz der neuen Regeln an sein Finanzamt, statt an Hauptzollämter oder sonstige Bundeskassen die Kfz-Steuer überweist, dem wird das Geld zurücküberwiesen.
Hintergrund für die veränderten Abführungsregeln für die Kfz-Steuer ist eine Änderung der Zuständigkeiten im föderalen System Deutschlands. So ist bereits seit 2014 der Bund für die Eintreibung der Steuer zuständig und nicht mehr die Länderkassen. Die vergangenen Monate dienten lediglich einer Übergangsregelung, welche nun aber zu Ende ist.
Aufpassen müssen insbesondere Kfz-Halter, welche einen bequemen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben. Ohne eine aktiv vollzogene Änderung wird das Geld weiter an die Länderkasse überwiesen. Das ist jedoch falsch und führt zu unnötigem organisatorischen Mehraufwand sowohl für die Länder wie die verursachenden Verbraucher.
Doch so klar scheinbar die neuen Regeln zur Abführung der Kfz-Steuer sind, so chaotisch scheint die Umsetzung in einigen deutschen Zollämtern zu sein. So berichtete kürzlich der TV-Sender Pro7, wonach eine junge Frau von ihrem Zollamt zu einem völlig falschen Auto Geld hätte überweisen sollen und zwar viel zu viel.
Auch die beiden folgenden Rechnungen ihres Hauptzollamtes seien komplett falsch gewesen, berichtete der Fernsehsender. Dass die vom Zollamt verschickten Rechnungen falsch waren, habe die Kfz-Halterin durch Überprüfungen im Internet auf entsprechenden Kfz-Steuer-Listen entdeckt. Das Hauptzollamt habe überhaupt keinen Durchblick, ärgerte sich die junge Kfz-Halterin.