Auch wenn die deutschen Finanzämter alarmiert sind, wenn ein gut verdienender oder vermögender Deutscher seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt: Bei Steuersätzen von 42%, welche in Deutschland selbst auf Abfindungen zu bezahlen sind, wundert es nicht, warum immer mehr Deutsche versuchen, Steuern zu sparen. Ein Wohnsitz im Ausland gilt bei vielen Vermögenden nach wie vor als Königsweg, sich dem Zugriff der deutschen Finanzbehörden zu entziehen.
Doch Achtung: Deutsche Finanzverwaltungen notieren sehr genau, wie oft jemand tatsächlich im Ausland lebt und wie oft in Deutschland. Das lässt sich in aller Regel heute auch sehr leicht staatlich nachvollziehen:
Denn sowohl Flugdaten sind für Behörden nachvollziehbar, als auch Käufe per EC-Karte oder das Geldabheben mit der Kreditkarte. Selbst die Handydaten werden getrackt und Steuerbehörden können nachvollziehen, wer sich wo wann aufgehalten hat. Die Digitalisierung und komplette Überwachung der Welt macht geografisches Tricksten faktisch unmöglich.
Bevor man ins Ausland umzieht, um Steuern zu sparen, muss klar sein: Meist lohnt sich ein kompletter Umzug ins Ausland nur für Gutverdiener. Wer also beispielsweise als Geschäftsführer in Karlsruhe arbeitet und dort 300.000 Euro im Jahr verdient, müsste in Deutschland über 130.000 Euro Steuern bezahlen – also über 45 Prozent. Würde der Karlsruher Geschäftsführer im Nachbarland Frankreich wohnen, bräuchte er aber nur 25 Prozent Steuern zu bezahlen.
Auch die Schweiz bietet sich für Deutsche als gute Wahl für einen ständigen Wohnsitz im Ausland an. Dabei sollte man wissen: Jeder Ausländer, der in der Schweiz sich niederlassen möchte, muss mit den dortigen Kantonen jeweils persönlich über den jährlich zu bezahlenden persönlichen Steuersatz verhandeln. Steuersätze von 25 Prozent auf hohe Vermögen sind sowohl in der Schweiz wie im Nachbarland Österreich nicht unüblich – im Gegensatz zu 42 Prozent in Deutschland.
Möchte man nicht als Steuersünder in Ländern wie Deutschland gelten, ist es wichtig, dass man keinerlei steuerlichen Anknüpfungspunkte im Heimatland – also Deutschland – hat.
Für Unternehmen ein interessantes Steuersparmodell: Die RAK Free Zone
Steuersparmodelle gibt es in Europa neben den bekannten Ländern wie Österreich oder der Schweiz auch in Monaco. Zudem gelten Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate (vor allem Dubai, Abu Dhabi) oder aber auch Malaysia als Steuerparadiese für Vermögende. Dabei ist klar: Nicht jeder Kulturkreis passt zu einem. Für Unternehmer können die Vereinigten Arabischen Emirate vor allem wegen der Ras Al Khaimah, also der RAK Freihandelszone (RAK Free Zone) interessant sein.
Die RAK Free Zone garantiert den Betreibern einer Unternehmung in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Aufenthaltsgenehmigung und zwar für die gesamte Familie. Allerdings ist die Aufenthaltsgenehmigung zunächst auf nur drei Jahre begrenzt. Länder wie Dubai sind berühmt für ihre Steuerbefreiungen.
Ein Nachteil, welcher gegen Dubai oder Abu Dhabi als Standort einer Firma spricht ist, dass die Anteile einer Unternehmung nicht zu 100 Prozent in der Hand von Ausländern liegen dürften. Interessant für den einen oder anderen ist zudem, dass für eine RAK Gesellschaft (FZ-LLC) weder der Direktor namentlich öffentlich genannt werden muss, noch der oder die Anteilseigner.
Ein weiterer Vorteil für den Standort eines Unternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist, dass man für nur 300 bis 400 US-Dollar ein Büro dort mieten kann und lediglich ein minimales Stammkapital einbezahlt werden muss.
Als Hinweis kann an dieser Stelle für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz, die dort ihren Wohnsitz haben, noch angemerkt werden, dass man darauf achten sollte, dass, auch wenn man nachweislich nicht in der Kirche ist, diese Steuer nicht belastet wird. Denn einige Kantone handhaben es nach meiner Erfahrung seit längerem so, dass diese Arbeitnehmer Kirchensteuer bezahlen und innerhalb der Quellensteuer es nicht direkt ersichtlich ist, dass sie sie zahlen!