Schwarzgeld im Ausland vor dem deutschen Staat parken kann teuer werden oder zu Gefängnis führen.
Schwarzgeld im Ausland vor dem deutschen Staat parken kann teuer werden oder zu Gefängnis führen.

Es mögen prominente Steuerfälle wie jener des ehemaligen FC Bayern-Bosses Uli Hoeneß sein, welche dazu beitragen, dass deutsche Besitzer von heimlichen Bankkonten im Ausland vorbeugend versuchen, sich selbst anzuzeigen – und das, wo die Hürden seit 1. Januar 2015 gestiegen sind. Auch 2015 haben sich deshalb vermeintliche Steuerhinterzieher bei ihrem zuständigen deutschen Finanzamt selbst angezeigt.

Angeblich, heißt es, gingen derzeit die meisten Selbstanzeigen bei den Finanzämtern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein. Erstaunlich ist, wie hoch die Anzahl der Selbstanzeigen alleine im ersten Quartal 2015 ist: Insgesamt 8154 Bürger zeigten sich als mögliche Steuerhinterzieher selber an. Das schreibt nun die deutsche Wirtschafts-Tageszeitung aus dem Verlage Dieter von Holtzbrinck in Düsseldorf, das Handelsblatt. Basis für die Angaben sei eine Umfrage unter allen 16 deutschen Bundesländern.

Die Selbstanzeigen von vermeintlichen deutschen Steuersündern beruhen auf folgender Rechtslage: Es geht in Deutschland straffrei aus, wer vor der Entdeckung einer Steuerschuld eine fehlerfreie und lückenlose Steuererklärung posthum zu im Ausland oder auf sonstigen Schwarzgeldkonten geparkten Geldern bei seinem Finanzamt macht. Erfolgt eine solche nachträgliche Steuererklärung kann der Sünder in die Legalität zurückkehren.

Ein Fehler in der Steuererklärung kann zu Gefängnis führen

Problem: Bei auch nur einem einzigen Fehler können die Finanzämter, beziehungsweise die örtlichen Staatsanwälte doch noch ein Strafverfahren einleiten. Ab einer Millionen Euro vorsätzlich oder fahrlässig nicht bezahlter Steuer droht in Deutschland eine Freiheitsstrafe, also Gefängnis. Falsch ist die Aussage, wonach die eine Millionen Euro von einem hohen Gericht als Steuerhinterziehung deklarierte Summe grundsätzlich zu einer Haftstrafe führt.

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Nach wie vor haben Gerichte hier einen gewissen Ermessensspielraum. Aber als Orientierung sollte man die eine Millionen Euro sehr ernst nehmen.

Im Handelsblatt wird Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) mit den Worten zitiert: „Wegen der gesetzlichen Verschärfung zum 1. Januar sind wir von einem deutlichen Rückgang der Selbstanzeigen ausgegangen“. Doch sei es Realität, dass man derzeit von einem Rückgang der Steuer-Selbstanzeigen nicht ausgehen könne.

„Sind wohl nicht mehr alle fertig geworden“

2014 hatte es in Deutschland insgesamt 40000 Selbstanzeigen von vermeintlichen Steuersündern gegeben, was dem deutschen Staat rund 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen beschert hatte. Auf Grund der gut 45-jährigen sozialistisch-diktatorischen Regierung in der DDR sind naturgemäß die meisten Steueranzeigen im Westen Deutschlands zu verzeichnen. Von den 8154 Steuer-Selbstanzeigen in Deutschland entfallen 7510 auf Westdeutschland.

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Ebenfalls zu den Steuer-Selbstanzeigen äußert sich Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) gegenüber dem Handelsblatt: „Wenn die Selbstanzeige nicht vollständig ist, ist sie unwirksam. So wird mancher Betrüger erst gestehen, wenn er wirklich alle Unterlagen zusammen hat. Da sind 2014 wohl nicht mehr alle mit fertig geworden.“

Die Kriterien für die Unwirksamkeit einer Steuer-Selbstanzeige hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil skizziert.

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