Wer, wie Hunderttausende Bürger in Deutschland, berufsbedingt pendelt und deshalb in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung hat, muss aufpassen: Die Wohnung ist in aller Regel nicht gemeinsam mit der Erstwohnung versicherbar.
„Hier ist bei uns eine zweite Hausratsversicherung notwendig“, erklärt beispielsweise ein Mitarbeiter der Ideal Versicherung. Nur ganz wenige Versicherungen würden auch eine Zweitwohnung in einem bereits bestehenden Vertrag mit versichern. Doch nicht alles ist über eine Hausratsversicherung versichert, sagt der Versicherungsfachmann:
„Brennt es beispielsweise in einer Wohnung, so ist über eine Hausratsversicherung zwar der mobile Hausstand versichert, nicht aber die Wände oder der Boden, eben das, was direkt die Wohnung oder das Haus ausmachen.“
Hier greift die Gebäudeschutzversicherung des Hausbesitzers. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit mehren einzelnen Wohnungsbesitzern, so gilt: Die Wohngebäudeversicherung ist in aller Regel – und das ist gesetzlich Pflicht – über den abzuschließen, der die Hausverwaltung innehat.
Brennt es also beispielsweise beim Kochen oder an Weihnachten wegen des Tannenbaums in der Wohnung, so kommt die private Hausratsversicherung nur für den Schaden an den mobilen Besitztümern auf, nicht aber für das Renovieren der eigenen vier Wände.
Wem Sicherheit wichtig ist, der wird in den meisten Fällen nicht umhin kommen, für seine Zweitwohnung eben eine zweite Hausratsversicherung abzuschließen.
Da, wie Studien zeigen, die Wohnungseinbrüche in Deutschland, auch die Hauseinbrüche seit dem Schengener Abkommen massiv gestiegen sind, ist eine Hausratsversicherung sinnvoll – sowohl für die Erstwohnung, wie die Zweitwohnung. Wer hier spart, spart sicherlich an der falschen Stelle.