Der schwache Euro macht für die Schweizer das Einkaufen in Deutschland günstig wie selten. So würden nun, schreibt die Badische Zeitung, Schweizer Bürger so oft in Südbaden einkaufen, wie nie zuvor.
Dies belegten, führt das vor allem in Baden-Baden oder Karlsruhe gelesene Traditionsblatt aus, die aktuellen Ausfuhrbescheinigungen. Sie nutzen die Eidgenossen, um die 19% deutsche Mehrwertsteuer (Mwst) zu sparen (was in vielen Ländern der Welt geht, zum Beispiel auch in Dubai).
Wie hoch die von den Schweizern pro Forma zunächst entrichtete deutsche Mehrwertsteuer durch Einkaufstourismus ist, bleibt unklar. Aber die Badische Neue Zeitung schreibt davon, wonach Schätzungen „in die Millionen“ gingen. Weiter heißt es, wonach sich die Schweizer alleine an den Grenzübergängen zwischen Weil am Rhein und Rheinfelden im Zeitraum Anfang April bis Ende Juni in sage und schreibe 1,58 Millionen Fällen die deutsche Mehrwertsteuer für Waren zurückerstatten ließen.
In der Badischen Neuen Zeitung wird Antje Bendel vom Hauptzollamt Lörrach mit den folgenden Worten zitiert: „Unsere Kollegen haben noch nie so viele Ausfuhrbescheinigungen ausgestellt wie im zweiten Quartal“. So habe man in dem genannten Zeitraum gegenüber 2006 einen Erstattungs-Anstieg der gezahlten deutschen Mehrwertsteuer durch Schweizer Bürger um 246% erlebt. Dabei spiele der starke Franken sicherlich, so Bendel, eine große Rolle.
Bereits seit Jahren können Schweizer so billig wie nie im EU-Ausland oder in US-Dollarregionen einkaufen gehen oder urlauben. Das günstige Shoppen im Ausland wurde durch eine Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank befördert, welche im Januar 2015 entschieden hatte, keine weiteren Währungsstützungs-Maßnahmen in die Wege zu leiten, welche den Franken schwächen sollten. Insgesamt arbeiten 150 deutsche Zöllner an der Grenze zur Schweiz, um gekaufte Ware in Deutschland nachträglich für Schweizer von der Mehrwertsteuer zu befreien und diese zurückzuerstatten.
Dabei gehe es aber, erklärt der Leiter der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, Dieter Dewes, gegenüber der Badischen Neuen Zeitung nicht immer einfach zu: “Es kommt vermehrt zu wüsten verbalen Entgleisungen, wenn Schweizer bei Bullenhitze in der Schlange ausharren, um sich ihre Stempel abzuholen.“
Das hohe Arbeitsaufkommen habe jedoch noch weitere Nachteile. Denn letztlich, so Dewes, könnten die Zollbeamten nicht überprüfen, ob die Ware, für welche sich Schweizer die deutsche Mehrwertsteuer zurückbezahlen ließen, auch in die Schweiz ausgeführt werde. Auch deshalb favorisiere man „ein automatisiertes System der Steuerrückerstattung.“ Bei einem solchen Verfahren, würden Schweizer Einkaufstouristen bereits im Geschäft eine spezielle Chipkarte zücken, auf welcher der Kaufpreis samt Mwst vermerkt werde und über welche dann die zu viel bezahlte Steuer automatisch zurückbezahlt werde.
Doch es geht auch anders: In Frankreich, Österreich oder Italien muss nicht jede von den Einkaufstouristen erworbene Ware steuerlich beim Zoll angegeben werden. Vielmehr gilt eine Bagatellegrenze für die Ware. Sie legt fest, ab welchem Betrag überhaupt ein Mwst-Antrag gestellt werden darf. Laut deutschem Bundesfinanzministerium plane man derzeit allerdings keine Sonderregelung für die Schweiz. Wenn überhaupt, heißt es, müsse man im Falle einer Bagatellegrenze darüber nachdenken, diese auch im See- und Flugverkehr geltend zu machen.