Im Falle des Zusammenbruchs der Banken gilt auch in Italien ab 1. Januar 2016, dass Bankeinlagen bis 100.000 pro Person auf jeden Fall sicher vor fremdem Zugriff sind. Ab dann greift nämlich, wie in Deutschland, auch in Italien eine Einlagensicherung.
Die Banken-Einlagensicherung in Italien soll verhindern, dass bei einem Zusammenbruch von Bankhäusern oder sonstigen Kreditinstituten die Sparer sämtliches Geld – häufig Angespartes – verlieren.
Die neuen Rettungsmechanismen treten in Kraft, seitdem in den vergangenen Jahren Banken auf Grund mangelnder Sicherheit zusammengebrochen waren und die Sparer alle oder fast alle ihre Einlagen verloren hatten. Besonders in Italien sind mehrere Banken bankrott gegangen oder anderweitig zusammengebrochen und hatten Tausende Menschen um Ihr Erspartes – häufig für das Alter – gebracht.
Künftig sollen nun auch in Italien Einlagen bis 100.000 Euro von Privatpersonen sicher sein. Dabei ist es egal, ob es sich um Bareinlagen handelt, um Einlagen von Aktionären oder Anleihegläubigern.
Nach Inkraftsetzung der neuen Einlagensicherung werden Millionen Kleinsparer, aber auch Zehntausende von Einleger-Anleihegläubigern unter den staatlich garantierten Schutzschirm in Italien kommen. In Deutschland gilt ein solcher Schutz für Sparer schon seit einigen Jahren und war unter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) erlassen worden.