Unternehmen, die in Tschechien Mehrwertsteuerausweispflichtig sind, müssen ab 2016 einen monatlichen sogenannten Inspektionsbericht ihren Steuerbehörden vorlegen.
Der Inspektionsbericht soll den Finanzämtern künftig als Prüfbericht dienen. Einreichen müssen den Bericht in Tschechien alle mehrwertsteuerzahlenden Unternehmen oder Unternehmer. Die neuen Regeln des Steuer-Inspektionsberichts sind unter anderem in § 101c und § 101i des Tschechischen Mehrwertsteuergesetzes festgelegt.
Grundsätzlich gilt, dass alle mehrwertsteuerzahlenden Unternehmer – egal ob tschechische oder ausländische – den neuen Inspektionsbericht monatlich und jährlich an die Finanzbehörden in Tschechien abzugeben haben. Betroffen sind Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen oder Dienstleistungen in Tschechien durchführen. Der Inspektionsbericht muss die empfange Zahlung eines mehrwertsteuerpflichtigen Produktes oder Dienstleistung enthalten und das zur Transaktion gehörige Durchführungsdatum.
Ebenfalls in dem neuen Steuerbericht müssen in Tschechien steuerfreie Umsätze ohne Recht auf Vorsteuerabzug aufgelistet werden (gemäß § 51) oder steuerfreie abzugsfähige Umsätze (§ 63). Für den neuen tschechischen Inspektionsbericht der Steuerbehörden gilt, dass für jedes Unternehmen der Berichtszeitraum pro Kalendermonat gilt. Der Inspektionsbericht ist monatlich einzureichen und zwar spätestens in den 25 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats. Der Bericht darf sowohl durch juristische Personen, als auch durch sonstige Monats- und Quartalszahler-Prüfer vorgelegt werden.
Wer den Inspektionsbericht nicht bis zum 25. des Monats einreicht, dem drohen Strafen
Eine Ausnahme wird für die ersten Monate 2016 gemacht. Hier muss spätestens mit Ablauf des 1. Quartals (also Ende März) ein Inspektionsbericht den Finanzbehörden vorgelegt werden. Ganz schnelle können bereits bis zum 25. Februar 2016 ihren Inspektionsbericht einreichen, langsamere müssen bis zum 25. April 2016 nachziehen.
Für den neuen tschechischen Inspektionsbericht gelten ähnliche Systeme wie für die abzugebende Steuererklärung, welche durch den Inspektionsbericht nicht unnötig wird. Stellt die Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben in den Inspektionsberichten fest, ist Eile geboten, möchte man einer Strafe entgehen. Denn es verbleibt nur ein Zeitfenster von 5 Arbeitstagen, in welchem man sich gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklären kann oder eine Korrektur vornehmen kann.
Wird die Frist nicht eingehalten sind Strafen zwischen 1.000 CZK und 50.000 CZK zu bezahlen, im Höchstfall kann sogar eine Geldbuße bis 500 000 CZK ausgesprochen werden. Nicht strafmildern wirken sich ernste Lebenslagen aus – wie zum Beispiel Krankheit.
Nachbesserungs-Frist von fünf Tagen stößt auf Kritik
Auf Grund der Kürze der Einreichungsfristen von nur fünf Tagen (in Deutschland wären es vier Wochen), gibt es bereits Kritik an diesem neuen tschechischen Steuer-Passus. Fünf Tage, heißt es, seien zu kurz, um einen Inspektionsbericht gegebenenfalls noch einmal komplett zu überarbeiten.
Entsprechend äußerte sich der tschechische Finanzminister Andrej Babis, wonach er die Sanktionen bei Verstößen möglicherweise doch noch einmal überarbeiten wolle. Doch konkretes ist seither nicht erfolgt.
Die Inspektionsberichte können – ähnlich wie in Deutschland – in Tschechien elektronisch übermittelt werden. Hierbei ist eine vom jeweils zuständigen tschechischen Finanzamt zur Verfügung gestellte und veröffentlichte E-Mail Adresse zu verwenden.
Musterformular
Für die Übermittlung des monatlichen Inspektionsberichts steht zudem das Steuerportal- und Formular „Elektronische Einreichung von Anmeldungen für Finanzverwaltung der Tschechischen Republik“ (EPO) zur Verfügung. Es unterliegt der Authentifizierung durch die tschechische ZAREP.
Für nähere Informationen zum neuen Inspektionsbericht fragen Sie bitte ihren tschechischen Steuerberater, da wir hier keine Gewähr für alle in diesem Artikel dargestellten Inspektionsberichts-Angaben übernehmen können. Weitere Informationen erhalten Sie zudem unter anderem auf dem Portal podnikatel.cz.
Ein Musterbeispiel des neuen tschechischen Inspektionsberichts gibt es unter dem folgenden Link als PDF herzunterzuladen.