In Polen klärt man seine Steuerklasse frühzeitig. Hier eine Brücke im berühmten Krakau.
In Polen klärt man seine Steuerklasse frühzeitig. Hier eine Brücke im berühmten Krakau.

In Polen gibt es Änderungen der Meldungen gegenüber dem Finanzamt. So gilt, dass bis möglichst spätestens 20. Januar des jeweiligen Steuerjahres dem Finanzamt mitzuteilen ist, in welcher Steuerklasse sich der Steuerzahler voraussichtlich über das Jahr hinweg befindet.

In Polen können die Finanzämter nur in Ausnahmefällen – besonders bei Unternehmen – während eines laufenden Steuerjahres eine Änderung der Besteuerung vornehmen. Dies ist vor allem dann nachteilig, wenn das Unternehmen zu hohe Steuern in einer letztlich falschen Steuerklasse entrichtet hat. Dies teilten nun die polnischen Finanzämter mit.

Doch nicht nur für Unternehmen ist es wichtig, dem Finanzamt in Polen die voraussichtliche Steuerklasse für das jeweilige Steuerjahr frühzeitig mitzuteilen, sondern auch für Privatbürger. Hier sollten ebenfalls bis 20. Januar die Steuerkarte, die zu erwartende pauschale Einkommenssteuer, sowie mögliche nicht genutzte Kinderfreibeträge dem zuständigen örtlichen Finanzamt mitgeteilt werden. Ebenfalls ist es besser, das polnischen Finanzamt frühzeitig darüber in Kenntnis zu setzen, falls der Steuerzahler mit einem Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt führt.

Möglichkeit der Pauschalsteuer in Polen

Dabei gilt: Ein pauschaler Einkommenssteuer-Satz ist in Polen vor allem für Bau-Unternehmer sinnvoll, um zu erwartende Ausgaben für Bauleistungen für Subunternehmer dem Finanzamtebenfalls rechtzeitig übermitteln zu können. Hierzu gehören voraussichtliche Ausgaben für Baustoffe, Werkzeuge oder Bau-Maschinen. Hier darf vorab eine pauschale Bauleistung in Höhe von 5,5% in Polen steuerlich geltend gemacht werden.

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Ebenfalls von Vorteil ist die Möglichkeit eine pauschale Besteuerung für den Geschäftsbetrieb vorab beim Finanzamt zu beantragen für kleinere, aber gut laufende Geschäfte. Hierzu gehören beispielsweise Einzelhändler oder Transportunternehmen mit grenzüberschreitendem Handel. Das bedeutet also: Vor allem Unternehmen, wo die Kosten der Unternehmung eher niedrig sind und die Margen hoch, sollte sich rechtzeitig mit dem Finanzamt über eine Besteuerung vor einem Steuerjahr geeinigt werden.

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