Rechtsanwälte und Kanzleien müssen auf ihre Kosten steuerlich achten.
Rechtsanwälte und Kanzleien müssen auf ihre Kosten steuerlich achten.

In Italien greift 2016 ein neues Steuergesetz. Es ermöglicht Rechtsanwälten künftig nur noch Ausgaben bis 10 Millionen Euro pro Jahr geltend zu machen. Das berichtet das italienische Portal grandain.com.

Die Ausgabenobergrenze für eine steuerliche Geltendmachung von Ausgaben der Rechtsanwälte in Italien solle den Missbrauch eindämmen, argumentierte die italienische Regierung.

Allerdings gilt eine Einschränkung des neuen Steuergesetzes für Rechtsanwälte in Italien: Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge an den Staat abgeführt haben. Absetzbar sind in Italien beispielsweise Ausgaben der Anwälte für Gerichte, also die klassischen Gerichtskosten.

Während die Regierung das neue Steuergesetz bereits durchgewunken hat, gibt es von der Opposition Proteste. Sie sagte, sie halte die neue wie alte Regel bezüglich der Absetzbarkeit von Anwaltskosten für so nicht gerechtfertigt.

Das neue Steuergesetz wird in Italien durch das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen koordiniert, also durch das „Ministero dell’Economia e delle finanze“.

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Von Tim

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