Polen ist berühmt für seine Landschaften, aber auch für kuriose Steuerfälle.
Polen ist berühmt für seine Landschaften, aber auch für kuriose Steuerfälle.

Ein ungewöhnlicher Steuerfall liegt aus Polen vor. Hier hatte eine Firma versucht, Arzneimittelkosten für den Vorstand steuerlich abzuschreiben.

Als Argument hatte die Firma, die im IT-Bereich tätig ist, angeführt, dass die medizinischen Ausgaben, welche man steuerlich für den Vorstand der Firma geltend machen wolle, ausschließlich im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel lägen. Das Ziel dieser Medikamente sei es gewesen, die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Vorstandes weiter zu erhöhen. Deshalb, so die IT-Firma vor Gericht, handele es sich um Betriebsausgaben, da man diese Produkte auch auf Kosten der Firma gekauft habe. Über diesen ungewöhnlichen Fall berichtet jetzt das polnische Nachrichtenportal rynekaptek.pl.

Die polnische Firma führte weiter an, dass die Vorstandsmitglied häufig 13 bis 16 Stunden und das sieben Tage die Woche arbeiten würden, weshalb körperliche Fittmacher unerlässlich seien. So könne man die Effizienz des Gehirns erhöhen und die Speicherung und Widergabe von die Firma betreffendem Know-how weiter steigern. Dies gewährleiste überdurchschnittliche intellektuelle Leistungen des Vorstandes, stärke das operative Geschäft des IT-Unternehmens und steigere den Wert der Waren. Andernfalls drohten Überlastung und Konzentrationsschwäche.

Vor dem polnischen Gericht wurde ferner argumentiert: Man finde, sagten die Anwälte der IT-Firma, Nahrungsergänzungsmittel und Nährstoffe nicht im sogenannten Negativkatalog der Kosten, welche steuerlich abgesetzt werden dürfen. Deshalb müsse man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass diese im Rahmen der Einkommenssteuer (CIT) für die Vorstandsmitglieder steuerlich geltend gemacht werden dürften.

Dem widersprach jedoch der Direktor der Finanzkammer in Warschau in einem bereits am 16. Juni 2015 gesprochenen Urteil, welches derzeit aber wohl in der Revision ist (Ref. IPPB6 / 4510-63 / 15-2 / AG).

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Das Gericht sagte, wonach Kosten nur dann steuermindernd verbucht werden könnten, wenn sie regulär als Kosten der konkreten Produktion summiert würden. Dazu gehörten aber nicht medizinische Hilfen im Rahmen von leistungssteigernden Nahrungsergänzungsmitteln.

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Von Frank

Frank faszinieren ausgefallene Geschäftsmodelle und Steuersysteme. Neben Russland interessiert er sich besonders auch für die Schweizer Steuermodelle oder jene in Südafrika. Kontakt über: frank.herrmann@steuerratschlag.eu

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