In Österreich können Bürger, die in der Einkommenssteuererklärung ankreuzen, dass die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung gezahlten Steuern überprüft werden, Steuern zurückholen.
Im Schnitt können Steuerzahler in Österreich immerhin 565 Euro jährlich über den Antrag zur Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung an abgeführten Steuern oder Sozialbeiträgen wieder zurückholen. Voraussetzung ist aber, dass dies beantragt wird. Und genau hier scheint in Österreich das Problem zu liegen, schreiben die Salzburger Nachrichten.
Demnach würden zwar jährlich 3,4 Millionen Österreicher im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs angeben, dass sie die Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt wünschten. Vor allem Kleinstverdiener könnten dabei in Österreich durch die Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung besonders profitieren, heißt es in dem Beitrag der Salzburger Nachrichten.
Als Kleinstverdiener gelten in Österreich Bürger, welche unter 1205 Euro brutto im Monat verdienen, beziehungsweise unter 14.460 Euro jährlich.
Als Grund für die unterschiedliche Bedeutung der Arbeitnehmerveranlagung wird angegeben, dass im Rahmen der österreichischen Steuerreform im vergangenen Jahr eine Erhöhung der Negativsteuer beschlossen worden ist. Darunter versteht man die Möglichkeit, dass Bürger mit wenig Einkommen prozentual einen höheren Anteil der Sozialversicherung wieder zurück erhalten können. Die Rede ist von einer Option zur Sozialversicherungsrückerstattung. Allerdings ist hier eine Grenze gesetzt:
Mehr als 220 Euro abgeführte Sozialversicherungsbeiträge können pro Jahr derzeit im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs Arbeitnehmer in Österreich nicht zurück bekommen. Die Grenze lag vor der Steuerreform lediglich bei 110 Euro. Ab 2017 sollen aber in Österreich Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 400 Euro jährlich zurückgefordert werden dürfen.
Pendlerpauschale dürfen Kleinverdiener in Österreich nicht steuerlich geltend machen
Nachteilig für Kleinverdiener war in Österreich bislang: Eine Pendlerpauschale konnte diese Einkommensgruppe auf Grund dessen, dass Kleinverdiener kaum Steuern bezahlen, im Rahmen der Steuererklärung nicht steuerlich geltend machen. Mit der Anhebung der Grenze, bis zu welcher Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden können, soll hier für etwas Ausgleich gesorgt werden.
Dass es sich nicht um Kleinigkeiten handelt, das bestätigt auch Johannes Pasquali, der Sprecher des österreichischen Finanzministeriums. Er erklärte gegenüber den Salzburger Nachrichten, dass rund 2,3 Millionen Österreicher erst gar keinen Antrag auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern oder Sozialabgaben im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragen würden.
Als Grund wird genannt, dass der Steuerzahler sich Sorgen mache, dass er postum möglicherweise Steuern zurückbezahlen müsse. Ein anderer Grund ist, dass eine Steuererklärung auch in Österreich mit einem gewissen Papierkrieg verbunden ist, hat man keinen Steuerberater. Gerade bildungsärmere oder einkommensärmere Berufsgruppen scheuen diesen Aufwand und haben auch Angst, etwas falsch zu machen und dann behördlichen Ärger zu bekommen.
Sorge der Steuernachzahlung sei unbegründet
Das Finanzministerium erklärt jedoch, dass zumindest die Sorge, im Rahmen des Antrags der Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung Steuern nachträglich bezahlen zu müssen, unbegründet sei.
Grundsätzlich sei es in in dem Alpenland nämlich so, dass man im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung keine Steuern nachträglich bezahlen müsse. Durch die Nicht-Beantragung der Prüfung der Arbeitnehmerveranlagung verschenkten, schreiben die Salzburger Nachrichten, die Österreicher immerhin jährlich Milliardenbeträge.
Allerdings weist der Sprecher des Finanzministeriums darauf hin, dass man keine genaue Angabe machen könne, wie viele Steuern und Sozialabgaben die 2,3 Millionen Bürger jährlich zu viel bezahlten. Beispielsweise seien Abschreibungsposten auf die 2,3 Millionen Bürger, die keine Prüfung der Arbeitnehmerveranlagung beantragten, kaum messbar.
Versicherungen dürfen künftig nicht mehr so ohne weiteres abgesetzt werden
Im Hochsteuer-Land Österreich ließen sich bislang zahlreiche Bereiche zumindest ansatzweise steuerlich wieder absetzen. Dazu gehörten etwa „die Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Spenden, Sonderausgaben für Versicherungen oder die Beschaffung von Wohnraum“, schreiben die Salzburger Nachrichten. Allerdings scheinen zahlreiche dieser Bereiche künftig nicht mehr steuerlich absetzbar zu sein.
Im Bereich der Versicherungen sind nur noch Altverträge absetzbar. Das sind Verträge, die vor dem 31. Dezember 2015 geschlossen worden waren. Ab 2020 will der österreichische Staat die Absicherung von Bürgern durch abgeschlossene Versicherungen fast gar nicht mehr steuerlich fördern.