Dass in den vergangenen Jahren das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft worden ist, zeigt sich nun an einem weiteren Urteil. Demnach erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Sparkasse Allgäu die Kontodaten deutscher Sparer in der österreichischen Filiale der Bank herausrücken muss.
Acht Jahre lang währte der Streit zwischen dem Finanzamt Allgäu und der Sparkasse Allgäu. Denn die Sparkasse hatte zäh auf das Bankgeheimnis verwiesen und gesagt, das Finanzamt habe kein Recht auch Kontodaten der deutschen Kunden in Österreich abzufragen.
Ursache für das jetzt gesprochene Auskunftsurteil war eine Bitte des Finanzamts Allgäu, schreibt das Regionalportal all-in.de. Demnach sei 2008 ein Schreiben des Finanzamts Kempen in einer Filiale der Sparkasse Allgäu eingetroffen. Darin habe das Finanzamt um komplette Kontoeinsicht im Falle eines verstorbenen Mannes gebeten. Nur so könne man, sagte das Finanzamt, die Erbschaftssteuer richtig ansetzen.
Zumindest mit Blick auf das österreichische Konto des Mannes hatte die Sparkasse dieses abgelehnt und auf das Bankgeheimnis verwiesen. Sie hatte argumentiert, wonach das Bankengeheimnis 2008 in Österreich noch so stark gewesen sei, dass es ihr schlicht unmöglich sei, ohne eine erhebliche Straftat zu begehen, Informationen über das österreichische Konto ihres Kunden herauszurücken.
Bankengeheimnis wurde seit 2008 Stück für Stück abgeschafft
Doch seit 2008 ist viel passiert: Die Weltwirtschaft brach nach dem Banken- und Versicherungscrash in den USA fast zusammen. Nur Hunderte Milliarden Euro schwere staatliche Rettungsfonds, gefüttert mit Steuergeldern, konnten in den USA oder der EU schlimmstes verhindern. Entsprechend wurde in den vergangenen Jahren das Bankengeheimnis Stück für Stück abgeschafft. Denn viele Investoren, die Milliarden auf den Bankkonten bunkerten, sollen mit Schuld an der Bankenmisere sein, wirft die Politik ihnen vor.
Da sich der deutsche Bundesfinanzhof zunächst noch unklar war, ob er nun die Sparkasse im Allgäu wirklich rechtlich abgesichert dazu verdonnern könne, das Bankgeheimnis in Österreich außer Kraft zu setzen, leiteten die Richter den verzwickten Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Und dieser hat nun entschieden, dass gleich alle Kontodaten des 2008 verstorbenen Mannes sieben Jahre zurück und zwar bis 2001 an das Finanzamt Allgäu übermittelt werden müssten (AZ. EuGH Rechtssache C-522/14).
Was für die einen ein Schlag ins Kontor des Datenschutzes ist, auch des Bankgeheimnisses, ist für die anderen ein Sieg auf dem Weg hin zum gläsernen Menschen, der keine Privatheit mehr kennt und der sich gegenüber dem Staat und seinen Stellvertretern, also auch allen Behörden, jederzeit komplett nackig zu machen hat.
Manfred Hegedüs, Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Allgäu, sagte, er sehe angesichts des EuGH-Urteils nun zumindest Rechtsklarheit. Nun müsse der Bundesfinanzhof den Beschluss umsetzen.
Bereits seit 2012 gilt ein Beschluss zwischen Österreich und der Schweiz, dass das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft ist und die beiden Länder sich relativ beliebig Bankdaten der Bürger auf behördliche Anfragen austauschen. Dieser Beschluss war rückwirkend gefasst worden, gilt also für alle Kontobewegungen seit 2011.