Nicht jede Anlage geht mit der Rendite steil nach oben.
Nicht jede Anlage geht mit der Rendite steil nach oben.

Unterlassungserklärungen, meist verbunden mit einer hohen Gebühr vom Rechtsanwalt, sind ein beliebtes Mittel, um außergerichtlich einen Gegner zur Änderung einer Praxis zu bewegen. Doch im Falle der Allianz Lebensversicherung scheint dies nicht geklappt zu haben.

So wurde nun bekannt, dass die Allianz Lebensversicherung sich geweigert habe, eine von der Verbraucherzentrale Hamburg geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sinngemäß steht in diesen Unterlassungserklärungen meist, dass man es künftig unterlasse, das Abgemahnte noch einmal zu tun, sonst drohe eine von einem Gericht zu verhängende Strafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Im aktuellen Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Allianz Lebensversicherung war es um die die Fondspolice Index Select, ein Produkt der Privatrente, gegangen. Dabei hatte die Verbraucherzentrale der Allianz vorgeworfen, wonach diese den Eindruck erwecke, als würden Allianz-Kunden an den gesamten eigenen geleisteten Kundengeldern im Indexfonds partizipieren. Doch, argumentierte die Verbraucherzentrale Hamburg, sei dieses nicht der Fall. Die Werbung sei also letztlich irreführend. Dies berichtet der Tagesreport „Versicherungswirtschaft Heute“.

Bleibt die Verbraucherzentrale hart, dürfte der Fall nun vor Gericht gehen. Sollte es dazu kommen, wovon auszugehen ist, dürften die Verbraucherschützer der staatlich subventionierten Verbraucherzentralen wohl mit breitem Kreuz vor Gericht gehen.

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Denn in zahlreichen Fällen der Vergangenheit konnten die deutschen Verbraucherzentralen vor Gericht gewinnen. Ein Grund mag sein: Als Klagender in einen Gerichtsprozess zu gehen, der für sich schon einmal reklamieren kann, im Namen des Verbraucherschutzes zu agieren, zieht bei Richtern in der Regel – stellt alleine der Name „Verbraucherzentrale“ den Gegner doch imagemäßig in die Ecke gegen Verbraucher zu agieren.

Besonders stören sich die Verbraucherschützer im Allianz-Fall nun an altbekannten Fonds-Aussagen, wonach man beispielsweise mit hohen Wachstumschancen rechnen könne. Dies erzeuge den Eindruck, sagen die Juristen der Verbraucherzentrale Hamburg, als würden alle Kundengelder am Kapitalmarkt angelegt. Doch dies sei, so die Verbraucherzentrale, gar nicht der Fall. Vielmehr würden viele Kundengelder in zinsschwachen staatlichen Papieren, sogenannten Bonds, angelegt.

Ebenfalls in der Kritik steht, dass die Allianz Lebensversicherung angeblich ihre Fonds verkaufe ohne ausreichend die Kunden über die Hintergründe der Finanzanlage zu informieren.

Doch möchte das die Allianz nicht auf sich sitzen lassen. So zitiert Versicherungswirtschaft Heute die Allianz Lebensversicherung mit der folgenden Stellungnahme:

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„Die Kunden schließen ‘Index Select’ bei einem fachkundigen Vermittler ab, der das Produkt erläutert und auf offene Fragen eingeht. Ein reiner Online-Abschluss von ‘Index Select’ ohne Beratung ist nicht möglich“.

Die Verbraucherzentrale Hamburg wiederum führt aus:

„Viele Verbraucher investieren ihr Vermögen heute teilweise in börsen­gehandelte Indexfonds (auch ETFs). Diese bilden den Trend eines Börsenindex ab, beispielsweise den des DAX oder eben des Eurostoxx 50. Ihr Risiko ist breit gestreut und die Kosten sind gering. Das macht sie angesichts der schlechten Renditen von klassischen Sparprodukten wie Festgeld- oder Tagesgeldkonten zu einem beliebten Anlageprodukt.“

Man habe aber, so die Verbraucherzentrale Hamburg, „den Eindruck, dass sich die Allianz das gute Ansehen der Indexfonds für den Verkauf ihrer privaten Rentenversicherung IndexSelect zunutze macht.“ Schaue man sich das Finanzprodukt der Allianz näher an, komme man jedoch zu folgendem Urteil:

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Begriffe wie ‚Indexbeteiligung‘ und ‚Indexpartizipation‘ suggerierten, dass die Allianz das (ganze) Geld ihrer Kunden an der Börse investiere. Im Kurzvorschlag des Vorsorgekonzepts finde man aber die Fußnote „Überschussverwendung während der Aufschubdauer: Index­partizipation“.

Dies bedeute wiederum nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg, dass „nicht etwa das eingezahlte Geld des Versicherten an der Börse partizipiert, sondern lediglich die Überschüsse“, welche die Allianz auszahle.

Die Allianz soll bis zum 10. Juni Zeit gehabt haben, ihre Werbung entsprechend den Wünschen der Unterlassungserklärung zu korrigieren.

Quellen: Versicherungswirtschaft Heute / Allianz Lebensversicherung AG / Verbraucherzentral Hamburg

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Von Herbert

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