Der deutsche Mittelstand lebt auch davon, dass Unternehmen in den Familien bleiben.
Der deutsche Mittelstand lebt auch davon, dass Unternehmen in den Familien bleiben.

Die deutsche Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich immer noch nicht auf eine Erbschaftssteuerreform geeinigt. Als Hauptgrund gilt, dass sich die CSU dafür einsetzt, dass der Mittelstand einen höheren Freibetrag beim Vererben von Unternehmen erhält.

Bislang war in Deutschland eine Bemessungsgrenze von 26 Millionen Euro im Gespräch, ab welcher Erben mittelständischer Unternehmen auch ihr Privatvermögen steuerlich einbringen müssen, möchten sie das Unternehmen als Erbe übernehmen. Das gilt als relativ niedrig, da heute selbst kleinere Webseiten mit 15.000 Kunden schnell einen Wert von über 25 Millionen Euro aufweisen können.

Gerade Bayern lebt vom Mittelstand und es war der Mittelstand Deutschlands, welcher nach 2008 half, die Weltwirtschaftskrise besser zu überstehen, als es vielen anderen Industrieländern gelungen ist – wie Frankreich, Italien oder Spanien.

Entsprechend ist CSU-Chef Horst Seehofer (66), darauf bedacht, den deutschen Mittelstand auch für die Erbengeneration attraktiv zu gestalten und nicht durch hohe Steuern in Bedrängnis zu bringen. Denn seit den Reformen rund um Basel II haben zahlreiche Mittelständler schon heute Probleme sich über Kredite zu refinanzieren, was vor allem für Investitionen in Zukunftstechnologien wichtig wäre.

Für Privatbürger gelten derzeit die folgenden Steuerfreibeträge im Falle einer Erbschaft. So liegt der allgemeine Freibetrag bei 500.000 Euro innerhalb einer Ehe, wenn der Partner verstorben ist. Die Kinder dieser Ehe haben Anspruch auf einen Freibetrag von 400.000 Euro, die Enkel in Höhe von 200.000 Euro. Ein nichtehelicher Lebenspartner kann in Deutschland allerdings von seinem verstorbenen Partner nur die fast schon lächerlich niedrige Summe von 20.000 Euro steuerfrei vererbt bekommen.

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Das würde bedeuten, würde einem nicht ehelichen Lebenspartner vom verstorbenen Partner eine Erbschaftssumme in Höhe von 40.000 Euro vererbt, wären 20.000 Euro steuerfrei, die weiteren 20.000 Euro müssten zu einem Steuersatz von beispielsweise 42% versteuert werden, sollte der Erbe über ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 53.000 Euro verfügen. Ab diesem Betrag gilt in Deutschland nämlich bereits ein Spitzensteuersatz.

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Von Herbert

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