Angesichts der Schuldenkrise in Griechenland erhöht der Staat den Druck auf Steuersünder. Insbesondere werden die Geldbußen für die nicht-Ausstellung von Quittungen erhöht. Zudem sollen Unternehmen der Schifffahrt ihre steuerlichen Privilegien verlieren. Doch es gibt auch einige andere Änderungen.
Mit der Erhöhung der Geldbußen im Falle des Unterschlagens von Quittungen möchte der griechische Staat dem Volkssport Steuerhinterziehung stärker entgegentreten als bislang. Dabei sind die Steuer-Verstöße in Griechenland vielfältig. Mal unterschlagen Unternehmen vorsätzlich Sozialabgaben, dann wieder Darlehen.
Ebenfalls für mehr Effizienz in der Steuereintreibung Griechenlands sollen strengere Vorschriften für automatisierte Prozesse beispielsweise im Bereich von Zwangsversteigerungen und Auktionen von Vermögenswerten von öffentlichen Schuldnern sorgen.
Im Rahmen der Steuerreform Griechenlands wird zudem die Vereinfachung der Einkommensteuer von juristischen Personen kommen. Dabei sollen Steuererleichterungen, beispielsweise Steuerbefreiungen und steuerliche Anreize, deutlich reduziert werden.
Für Griechenlands reiche Reeder könnte die Steuerreform in Bezug auf die Schifffahrt Bedeutung haben. So werden die Steuervergünstigungen für Unternehmen im Bereich der Schifffahrt abgeschafft. Künftig soll unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Europäischen Kommission die steuerliche Behandlung von Schiffen komplett überarbeitet werden. Griechenlands Reeder gehören zu den reichsten Unternehmern der Welt. Weltbekannt sind Reeder-Namen wie Onassis oder Niarchos.
Steuerlich entgegen kommen Griechenlands Finanzämter jenen Reedern, die sich freiwillig bis 2018 in Griechenland als Steuerzahler melden und einen temporären freiwilligen Beitrag an den Staat entrichten.
Wie bislang müssen Kleinstunternehmen, die einen Jahresumsatz von bis zu 10.000 Euro erwirtschaften, keine Sozialabgaben in Griechenland abführen und bleiben von der Mehrwertsteuer befreit.
Um das Unternehmertum in Griechenland stärker zu fördern, ist außerdem in der Diskussion, die Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen auf einen Umsatz von bis zu 25.000 Euro pro Jahr zu erhöhen.
Ebenfalls reformiert werden in Griechenland die Körperschaftsteuer oder Steuer für Mergers & Acquisitions.
Auf den Prüfstand kommen außerdem die bislang gültigen reduzierten Strafen im Falle von Steuerverstößen, welche bei Betriebsprüfungen fällig wurden. So wird diskutiert, ob beispielsweise mangelnde Quittungen und Rechnungen künftig als erhebliche steuerliche Verletzungen gewertet werden könnten.