Sparen wird in Deutschland schwieriger.
Sparen wird in Deutschland schwieriger.

Der Bundesrat hat nun einer Gesetzesänderung zugestimmt, die zum 1. Januar 2018 Änderungen in der Besteuerung für Aktien in Aktienfonds mit sich bringt, welche vor 2009 gekauft wurden.

Das neue Investmentsteuergesetz wird alle gekauften Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 pauschal so stellen, als habe man sie zu diesem Zeitraum „fiktiv verkauft“. Einen Tag später, am 1. Januar 2018, werden sie hingegen so bewertet, als habe man sie dann „fiktiv wieder gekauft“.

Wozu der Kniff? Damit auf alle Aktien in Investmentfonds, auf deren Gewinne bislang keine Steuern bezahlt werden mussten, künftig ebenfalls die Abgeltungssteuer entfällt. Damit bricht die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ihr ursprünglich gegebenes Versprechen, Aktie, die vor 2009 gekauft wurden, nicht der Abgeltungssteuer zu unterwerfen. Dies bedeutet das faktische Aus für den Bestandsschutz.

Bislang galt, dass, wer Aktien vor dem 31. Dezember 2009 gekauft hatte und diese mindestens 12 Monate im Portfolio gehalten hatte, die möglichen Kursgewinne vollständig steuerfrei auf seinem Konto verbuchen durfte. Wer einer künftigen Besteuerung entgehen möchte müsste seine Aktie nun bis Ende 2017 verkaufen.

Doch mit der Gesetzesänderung bezüglich Altaktien aus Altbeständen ist die Schlechterstellung von Sparern nicht beendet. Denn dass Investieren in Deutschland schwieriger werden könnte, daran soll derzeit auch CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble arbeiten: Galt nämlich bislang, dass Aktiengewinne pauschal mit 25% besteuert werden, könnte künftig gelten, dass der persönliche Steuersatz fällig wird.

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Faktisch würde eine Steuererhöhung auf Gewinne aus Aktienverkäufen jeden besonders hart treffen, der über 53.000 Euro im Jahr brutto verdient. Denn bereits ab diesem relativ niedrigen Jahresbrutto gilt in Deutschland ein Spitzensteuersatz in Höhe von 42% und zwar auf jeden Euro, welcher über diesen 53.000 Euro verdient wird. Sollte die CDU ihren Plan umsetzen, auch Gewinne aus Aktienverkäufen mit bis zu 45% zu besteuern, wird die Altersvorsorge in Deutschland noch schwieriger.

Dass künftig die Mittelschicht, die in Aktien investiert, stärker zur Kasse gebeten werden könnte, ist vor allem ein Vorstoß, welchen die SPD und Grünen seit Jahren fordern. Vermögensaufbau würde vor allem für die Mittelschicht damit noch schwieriger.

Allerdings müssen Gewinne aus Aktienverkäufen in Deutschland erst ab einer Höhe von 801 Euro der Steuer unterzogen werden (Singles), beziehungsweise ab einer Höhe von 1602 Euro (Partnerschaften).

Diese Steuerfreistellung von Aktiengewinnen gilt aber nur dann, wenn der Steuerzahler vorher einen Freistellungsantrag ausgefüllt und seinem Fondsanbieter vorgelegt hat.

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