Finanzämter tun bei Papiersteuererklärungen einfach so, als sei sie nicht eingegangen.
Finanzämter tun bei Papiersteuererklärungen einfach so, als sei sie nicht eingegangen.

Zwar machen nach wie vor Millionen Deutsche ihre Steuererklärungen in Papierform. Doch zumindest für Unternehmer und Selbständige gilt – also auch für Handwerker, Rechtsanwälte oder sonstige Einzelbetriebe: Wer seine Steuererklärung immer noch per Papier im Finanzamt einreicht, dem drohen Sanktionen.

Das bedeutet: Wer sich bislang aus welchen Gründen auch immer, um eine Elektronische Steuererklärung gedrückt hat, der sollte spätestens 2017 sich an den Gedanken gewöhnen, dass die E-Steuererklärung die bessere Variante ist.

Gesetzlich gilt aber schon seit 2011, dass alle Steuerzahler, welche jährlich Gewinneinkünfte von über 410 Euro erzielen, ihre Steuererklärungen über das Steuerprogramm „Elster“ an das zuständige Finanzamt schicken müssen. In den vergangenen fünf Jahren konnten jedoch trotzdem weiterhin Papiersteuererklärungen eingereicht werden. Damit ist nun Schluss.

Wer seine Steuererklärung auch 2015 in Papierform an sein Finanzamt schickt oder schickte, dem können daraus steuerliche Nachteile entstehen. So sollen in den meisten Fällen die Finanzämter nun einfach so tun, als sei die Steuererklärung gar nicht eingegangen. Das bedeutet:

Die Steuererklärung wird beim Finanzamt ins Archiv gelegt und nicht weiter geprüft. Die Konsequenzen daraus sind klar: Es gibt keine Steuerrückerstattung. Bewegung kommt in die Warteschleife erst dann, wenn sich der Steuerpflichtige selber aufmacht und seine Steuererklärung nachträglich in elektronischer Form übermittelt.

Anzeige

Dennoch ist das nicht alles: Da eine in Papierform abgegebene Steuererklärung als nicht abgegeben verbucht wird, also mit einer Säumnisfrist versehen wird, kann das Finanzamt obendrein eine Säumnisstrafe in Form einer Geldbuße auferlegen.

Ein Unternehmer kann nur dann eine Geldbuße auf Grund einer Papiersteuererklärung umgehen, indem er einwandfrei belegen kann, dass eine E-Steuererklärung einen nicht vertretbaren Aufwand auf Grund eines Härtefalls bedeuten würde. Diese Argumente könnten beispielsweise Rentner, die nebenher noch berufstätig sind, geltend machen. Wenn sie also belegen können, dass es weder einen modernen PC im Haushalt gibt, noch eine Internetverbindung.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert