In Ostdeutschland fehlen in vielen Gemeinden Ärzte. Medizinermangel besteht besonders bei Allgemeinmedizinern oder Augenärzten. Deshalb gibt es Fortbildungsmaßnahmen mit Ärztestipendien, die helfen sollen, diese Lücke zu schließen.
Doch auch Bezieher von Ärztestipendien müssen Steuern zahlen. Das wurde nun in Thüringen anhand eines Falles, den die Thüringer Allgemeine schildert, bekannt. So hatte eine junge Ärztin mit Unterstützung eines Stipendiums der Stiftung Ambulante Versorgung eine Weiterbildung zur Fachärztin absolviert. Dafür hätte sie 250 Euro Stipendium monatlich erhalten. Doch statt den Betrag zu stückeln, hatte sie sich das Stipendium in Höhe von 14.000 Euro in einem Jahr komplett ausbezahlen lassen.
Nun erhielt sie vom zuständigen Thüringer Finanzamt die Quittung: Die 30-Jährige soll 4786 Steuern nachbezahlen zuzüglich 526 Euro Zinsen. Damit in Thüringen Ärzte von der Stiftung Ambulante Versorgung ein Stipendium für ihre Ausbildung kriegen, müssen diese sich bereit erklären, nach der Ausbildung mindestens vier Jahre in Thüringen als Arzt zu praktizieren.
Gegenüber der Thüringer Allgemeinen sagte die betroffene Mediziner-Stipendiatin aus Gera: „Als ich den Vertrag abgeschlossen habe, bin ich davon ausgegangen, dass das Stipendium steuerfrei gewährt wird“. Da die Ärztin noch nicht viel verdient, sei der nachträgliche Steuerbescheid für das Jahr 2012 für sie nun ein Schock gewesen. Sie sei von einer Steuerfreiheit bei Fortbildungs-Stipendien ausgegangen.
Das Finanzministerium Thüringen teilte mit, wonach eine Steuerbefreiung bei Stipendien zwar möglich sei, dies setze jedoch voraus, „dass der Empfänger der Zahlungen nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet“ sei.
Doch genau dies ist im Falle des Ärzte-Stipendiums in Thüringen eben der Fall: Hier muss sich der Stipendiat für eine anschließende Facharzt-Tätigkeit im Land verpflichten. Eine weitere Voraussetzung ist zudem, dass der Stipendiat sich nach einem abgeschlossenen Medizinstudium zur Weiterbildung verpflichte und sich zudem bereits in einem Anstellungsverhältnis mit einer Weiterbildungsstätte befinde.