Hat er oder hat er nicht Steuern in Millionenhöhe hinterzogen? Dieser Frage wird nun im Falle des bekannten deutschen Geheimagenten Werner Mauss vor Gericht nachgegangen.
Während des Landgericht Bochum Werner M. vorwirft, er habe bis zu 15,24 Millionen Euro Steuern hinterzogen, wies dieser das zurück. Mauss erklärte, die im Fokus der Steuerfahnder stehenden 15,24 Millionen Euro, welche unter dem Aktenzeichen II-2 KLs 8/16 in Bochum verhandelt werden, seien Geldsummen, die nichts mit Steuerhinterziehung zu tun hätten.
Mauss sagte weiter, er könne nicht konkret sagen, woher das Geld stamme, da er es lediglich verwalte. Dies heißt: Das Geld und Vermögen, auf welches angeblich eine Steuer hätte bezahlt werden müssen, gehöre ihm nicht. Vielmehr halte er es lediglich im Auftrag Dritter. Doch um wen es sich dabei handele, so Werner Mauss weiter, könne und dürfe er auf Grund von auch staatlichen Geheimhaltungsverträgen nicht sagen.
Mauss, der heute 76 ist, war im Zuge der Panama Papers in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geraten, da sein Name in den Dokumenten, die ein Whistleblower an ein internationales Medien-Konsortium übergeben hatte, gestanden hatte.
Ebenfalls für Getuschel sorgt seit längerem das luxuriöse Anwesen von Mauss im Hunsrück. Hier erklärte er, wonach er in jahrzehntelanger teils lebensgefährlicher Arbeit sein Vermögen angehäuft habe.
Die Strafverteidiger von Werner Mauss gaben vor Gericht an, ihr Mandant habe sein Geld stets entsprechend der Gesetzeslage ordentlich versteuert.
Neben den Panama Papers könnte eine Steuer-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen in einem dubiosen Akt für Millionen Euro von einem ITler, der sie wiederum seinem Arbeitgeber, der Schweizer Großbank UBS, gestohlen hatte, in Bedrängnis bringen.
Denn auf dieser CD, welche Konten auch in Luxemburg beinhaltet, steht wohl ebenfalls der Name Werner Mauss und eine angeblich nicht ordnungsgemäß versteuerte Summe von 3,5 Millionen Euro.
Sollte Mauss es vor Gericht nicht gelingen, die Vorwürfe der Steuerfahnder und Staatsanwälte zu entkräften, gilt eine Haftstrafe als wahrscheinliche Option.
Grund: Ab einer Millionen Euro Steuerhinterziehung wird es in aller Regel eng mit einer Bewährungsstrafe.