Wer gegenüber dem Finanzamt zusagt, seine Firma weiterzuführen und die Arbeitsplätze zu erhalten, der wird auch künftig als Firmenerbe weitgehend von einer Erbschaftssteuer verschont.
Das ist ein zentraler Baustein im neuen Erbschaftssteuergesetz, welches nun nach Monaten der Verhandlungen im Deutschen Bundestag die letzte Hürde nahm und mehrheitlich von den Parlamentariern verabschiedet wurde.
Zuvor hatte der Bundestag im Vermittlungsausschuss monatelang diskutiert, wie das Erbschaftssteuergesetz ausgleichend gestaltet werden kann.
Dabei stand im Fokus: Einerseits sollten die Anforderungen des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden. Andererseits sollte gesellschaftspolitisch für einen besseren Ausgleich zwischen reichen Erben und Nicht-Erben gesorgt werden.
Zeitgleich wollte man den für Deutschland so wichtigen Mittelstand nicht gefährden, der gerade davon lebt, dass Familien die Unternehmen von Generation zu Generation weiterreichen und internationale Heuschrecken-Investoren, wie sie vor allem in den USA, Großbritannien oder Asien kultiviert werden, möglichst außen vor bleiben.
Das bedeutet für die Erbschaftssteuer konkret: Sie soll einerseits der Gesellschaft gerecht werden, also einen fairen Anteil an großen Vermögen, die vererbt werden, geben. Andererseits soll die Erbschaftsteuer sich nicht zu einer existenziell bedrohlich hohen Schuldnersumme summieren, die für Familien-Stakeholder existenziell gefährlich werden kann.
Während die CDU/CSU und SPD sich mehrheitlich zu den neuen Erbschaftsregeln durchgerungen haben, lehnen Grüne und Linke den Gesetzentwurf ab.
Am 14. Oktober 2016 muss nun noch die Länderkammer, der Bundesrat, dem neuen Erbschaftssteuergesetz zustimmen.