Ob Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung: Versicherungen kosten Geld. Viel Geld. 2387 Euro seien es jährlich, teilten nun der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der europäische Versicherungsverband „Insurance Europe“ mit.
Dass die Deutschen als besonders risikoängstlich gelten, könnten die neuen Versicherungs-Zahlen bestätigen. Denn mit einem jährlichen Versicherungsbeitrags-Satz von durchschnittlich 2387 Euro pro Kopf liegen die Deutschen um 377 Euro über dem europäischen Schnitt. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Deutschen in der EU mehr verdienen, als der europäische Durchschnitts-Bürger.
Den größten Aufwand betreiben die Deutschen jedenfalls für ihre private Altersvorsorge mit 1141 Euro. Dies entspricht einer monatlichen Belastung von 95 Euro. Dies ist tendenziell viel zu wenig, möchte der Sparer später als Rentner sorgenfrei leben.
Den zweitgrößten Posten im Bereich der Versicherungsausgaben machen die Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen aus. Hierfür bezahlt jeder Deutsche im Schnitt 792 Euro jährlich, also monatlich 66 Euro.
Wenig aussagefähig sind Angaben, wonach der durchschnittliche Deutsche angeblich lediglich 300 Euro jährlich für die Kfz-Versicherung überweise. Grund: Ein Fahranfänger muss beispielsweise für einen sechs Jahre alten Golf in Berlin rund 1100 Euro jährlich für seine Kfz-Versicherung bezahlen (bei 300 Euro Selbstbehalt und Kasko-Vollversicherung). In Karlsruhe sind es immer noch rund 800 Euro jährlich, die ein solcher Kfz-Halter für seine Autoversicherung bezahlen müsste.
Ebenfalls wenig aussagefähig sind Angaben, wonach die Deutschen angeblich im Schnitt nur 453 Euro jährlich für die private Krankenversicherung (PKV) bezahlen würden.
Zum Vergleich: Ein 46-Jähriger Versicherter bei der Nürnberger Krankenversicherung überweist in einem steuerratschlag.eu vorliegenden Fall monatlich rund 470 Euro für seine private Krankenversicherung. Im Jahr sind dies also 5640 Euro, wobei rund 50% der Beiträge von dem Arbeitgeber des privat krankenversicherten Mannes übernommen werden.