Die Türkei wirbt für eine neue Steuer-Webseite.
Die Türkei wirbt für eine neue Steuer-Webseite.

Wer in der Türkei vermutet, er schulde dem türkischen Staat Steuern, kann künftig über eine Internet-Plattform eine Anfrage bezüglich der Steuerschuld starten.

Die neue Steuerschuld-Auskunft führt das türkische Finanzministerium im Rahmen seines E-Government-Programms ein, welches auch die Finanzverwaltung umfasst. Das Prinzip der neuen Webseite gib.gov.tr (Gelir İdaresi Başkanlığı) beruht im Wesentlichen darauf, dass wichtige finanzielle Eckpunkte eingegeben werden und der Steuerzahler grob eine Auskunft erhält, wie hoch das Steueraufkommen beim persönlich voraussichtlich erzielten Einkommen ist.

Mit dem neuen Auskunftsservice versucht das Finanzministerium der Türkei die Warteschlangen vor den örtlichen Finanzämtern zu reduzieren. Bislang läuft es im Land am Bosporus nämlich so, dass viele Bürger immer noch Sorge habe, einen Steuerfehler zu machen und deshalb im persönlichen Gespräch glauben, möglichen Fehlern besser vorbeugen zu können.

Deshalb preist die türkische Regierung die neuen Auskunftsmöglichkeiten über das Internet mit den Worten an, dies sei eine gute Möglichkeit, „die Steuerschuld ohne Zeitverlust“ zu erfahren. Zudem sei es „eine Steigerung der Qualität der Agentur“. Außerdem werde „der schnelle und freundliche Service, der über das Internet geliefert wird, für die Bürger erhöht“.

Jeder Türke, der seine Steuerschuld erfahren möchte, muss sich zunächst mit einem vom Finanzamt vergebenen Passwort anmelden, welches wiederum schriftlich zu beantragen ist und über die Post verschickt wird.

Anzeige

Mit diesem Passwort müssen sich türkische Steuerzahler dann auf der Steuerwebseite anmelden und dort für deutsche Verhältnisse ungewöhnlich umfangreiche persönliche Familien-Angaben machen.

Hierzu gehören neben der persönlichen Steuernummer und der sogenannten T. C-Identifikationsnummer: Das Geburtsdatum, der Mädchenname der Mutter, die ID-Nummern bezüglich der Mutter, des Vaters, des Ehepartners und der gegebenenfalls steuerpflichtigen Kinder.

Neben Privatbürgern können Dienstleister – also kleinere Unternehmen – über die neue Steuerwebseite der türkischen Regierung erste Steuerauskünfte beantragen.

Hierzu müssen die folgenden Kriterien angegeben werden: Die T. C-Identifikationsnummer, die Steuerart, das zuständige Steueramt, die Beleg-Nummern, der Steuertyp, der Zeitraum der Umsätze nach Monaten und Jahren gegliedert.

Anzeige

Anzeige

Von Tim

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert