Das italienische Finanzamt überwies an den Kaffee-Handelsvertreter Luca Schiavon aus der oberitalienischen Stadt Spilimbergo 45.000 Euro Steuer zurück, da dieser Umsätze für 2015 in Höhe von 96.730 Euro angegeben hatte. Jetzt habe aber der Handelsvertreter, schreibt La Stampa, ein Problem.
Grund: In Wirklichkeit hätte der Steuerzahler seine Umsätze im Rahmen des Steuererklärungs-Formulars „F24“ nicht mit 96.730 Euro angeben dürfen, sondern mit 967,30 Euro. Im Schnitt machte der Handelsvertreter mit Kaffee jährlich 4000 Euro Umsatz.
Der Vertreter erklärte jetzt, die fast 100.000 Euro Umsatzangabe sei ein Buchungsfehler, ein Tippfehler gewesen. Doch das Finanzamt ist sich da scheinbar nicht so sicher. Zwar wollte er das Geld wieder zurück überweisen. Aber so einfach geht das nicht.
Angesichts der unverhofft hohen Steuerrückzahlung erklärte Luca Schiavon gegen der La Stampa:
„Was passiert ist, ist unglaublich“. Er habe in seiner „ganzen Karriere noch nie so viel Geld auf dem Konto zur Verfügung gehabt“. Erst kürzlich habe er überlegt, um mehr Geld zu haben, seine Immobilie zu verkaufen.
Zwar meldete Luca Schiavon den Tippfehler dem Finanzamt, doch dieses stellt sich bis heute quer. Man müsse nun erst einmal überprüfen, was da schief gelaufen sei und dies könne bis zu drei Jahre dauern – mindestens.
Derzeit sei niemand bereit, sein Geld zurückzunehmen. Es gebe nicht ausreichend Fallstudien, die es ermöglichten, das Problem nun schnell aus der Welt zu schaffen, soll das Finanzamt ihm mitgeteilt haben.
Grund: Man könne nicht sicher ausschließen, dass er vorsätzlich falsche Umsätze angegeben habe. Jetzt beschäftigen sich Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer mit dem Vorgang.