US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump (Republikaner) hatte im Wahlkampf Warren E. Buffett vorgeworfen, 873 Millionen US-Dollar zu versteuerndes Geld durch künstliches Schuldenmachern der Besteuerung entzogen zu haben. Diesen Vorwurf wies nun Buffet zurück.
Investor Warren Buffet, Philanthrop und Gründer von Berkshire Hathaway, gehört mit einem Vermögen von über 65 Milliarden US-Dollar zu den drei reichsten Menschen der Welt. Buffet sagte, er habe seit 1944 jährlich seine amerikanische Bundeeinkommenssteuer bezahlt und könne für jedes Jahr noch Belege vorlegen.
Sein erstes Einkommmen habe er 1944 mit 13 Jahren versteuert. Allerdings sei das sehr niedrig gewesen – weshalb er in diesem Jahr gerade einmal 7 US-Dollar Einkommenssteuer habe bezahlen müssen.
Die New York Times hatte in einem Artikel wiederum veröffentlich, wonach Trump alleine 1995 gut 916 Millionen US-Dollar Verluste auf Grund von Bautätigkeiten seines Baukonzerns geltend gemacht habe – aber wohl nicht als Privatmann, sondern als Unternehmer (was dann wiederum durchaus marktüblich wäre und zwar global).
Trump hatte mit Blick auf Konkurrentin Hillary Clinton – Präsidentschaftskandidatin der Demokraten – erklärt, dass „viele ihrer Freunde größere Abzüge“ steuerlich geltend gemacht hätten. Namentlich nannte er dabei Buffet, dem er vorwarf „massive steuerliche Abzüge“ zu seinem Vorteil zu nutzen.
Buffet erklärte nun am Montag in einem Statement: „Meine 2015 steuerliche Rückkehr zeigt ein bereinigtes Bruttoeinkommen von 11.563.931 US-Dollar“. Dabei habe er 5.477.694 US-Dollar steuerlich als Kosten geltend machen können.
30 Prozent seines persönlichen Einkommens machte Buffet 2015 als Spenden steuermindern geltend
Davon seien wiederum 3.469.179 US-Dollar Spenden gewesen. Dies entspricht einem geltend gemachten Spendenaufkommen von 30% vom Einkommen. Effektiv machte also Buffet 2015 für sich selber 2.008.515 Euro als steuermindernde Kosten geltend (rund 18%).
Die gesamt abgezogenen Kosten klingen nicht viel, sind aber nach deutschen Verhältnissen doch sehr hoch. Beträgt die Rate immerhin rund 47%.
In Deutschland können Menschen, die beispielsweise 160.000 Euro Jahreseinkommen haben, oft kaum 12.000 Euro steuermindernd geltend machen, also lediglich 8%. Das geht auch nur dann, wenn beispielsweise eine Doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden kann. Sonst beträgt der Steuersatz auf das Einkommen im Schnitt gut 37% (sofern man nicht Großteile seines Netto-Einkommens spendet).
In Bezug auf seine Steuererklärung erklärte Buffett, weiter: „Meine Bundeseinkommensteuer für das Jahr (2015) war 1.845.557 US-Dollar“. Das würde also einem Bundessteuersatz von gerade einmal 11,2% entsprechen. Zusammen mit lokalen Steuern komme Buffet auf einen erstaunlich niedrigen Steuersatz von gerade einmal 16%.
Buffet zieht seine Großspenden für Wohltätigkeit steuerlich nicht ab
Würde man die Spenden im Falle von Buffet nicht steuerlich berücksichtigen, läge sein bezahlter Steuersatz für die Bundeseinkommenssteuer in den USA bei geschätzt rund 25%.
Im Gegensatz zu Donald Trump, wo bis heute immer noch nicht klar ist, wie viel er tatsächlich im Laufe seines Lebens für wohltätige Zwecke spendete, legte Warren Buffet trotz seiner erstaunlich niedrigen Einkommenssteuer seine Spenden offen.
So sollen es alleine 2015 insgesamt 2,85 Milliarden US-Dollar gewesen sein. Dass er nicht noch höhere Summen spendete, liege daran, dass das amerikanische Gesetz die Möglichkeiten, als Privatperson zu spenden jährlich deckele.
Wie in Deutschland können in den USA Spenden steuerlich geltend gemacht werden, führen also zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen.
Buffett, heute 86, erklärte schon vor Jahren, er wolle bis zu 99% seines 65 Milliarden US-Dollar Vermögens für wohltätige Zwecke spenden. Zudem hatte er bereits gut 30 Milliarden US-Dollar an die Bill und Melinda Gates Foundation überwiesen, an die weltgrößte Charity-Organisation. Die Gates Foundation kümmert sich vor allem um Gesundheitsthemen sowie Bildung zur Bekämpfung von Armut.
Donald Trump sieht sein Einkommen und seine darauf bezahlten Steuern als Privatangelegenheit
Dass das Thema Steuern von Superreichen, wozu auch Milliardär Donald Trump gehört, in den USA derzeit hochkocht, liegt daran, dass von Präsidentschaftskandidaten erwartet wird, dass sie ihre Steuererklärung öffentlich machen.
Gegen eine Veröffentlichung hat sich Donald Trump bislang ausgesprochen und gesagt, seine Steuerzahlungen und Einkommen gingen nur ihn und seine Familie etwas an. Es handele sich also um eine Privatangelegenheit.