Die weltweit verbreite virtuelle Währung Bitcoins wird auch in Polen genutzt. Entsprechend äußerte sich nun das Finanzministerium von Polen, wonach jeder polnische Bürger, der mit Bitcoins Gewinne erwirtschafte, darauf Steuern zu zahlen habe.
Die Pflicht in der Steuererklärung Gewinne anzugeben, beziehe sich also auch auf die Kryptowährung Bitcoins. Die Steuerangabepflicht in der Einkommenserklärung umfasst alle Einnahmen, welche aus dem Wechsel zwischen Bitcoins in andere Währungen entstehen.
Dies sagte Piotr Nowak, Staatssekretär im Ministerium für Entwicklung und Finanzen. Dabei bezog er sich auf das Gesetz vom 26. Juli 1991, welches die Einkommenssteuer für Privatpersonen regelt. Der Gesetzestext schreibt fest, dass Einnahmen aus Urheberrechten ebenso umfangreich anzugeben seien. Hierzu gehörten Rechte an ornamentalen Mustern ebenso wie Rechte an Topographien integrierter Schaltkreise.
Das Finanzministerium von Polen weist darauf hin, dass die Steuerpflicht vor allem dann steige, wenn erkennbar sei, dass mit Bitcoin im eigenen Namen gehandelt werde und das organisiert und kontinuierlich.
Bereits 2014 hatte das Finanzministerium zudem bekannt gegeben, wonach beim Handel mit Bitcoins in Polen zumindest keine Mehrwertsteuer anfalle.
Grund: Der Handel mit dieser Kryptowährung stelle nichts anderes dar, als jeder andere Devisenhandel, welcher durch Privatpersonen durchgeführt werde.
Auf Bitcoins hat die Europäische Union, wie Russland, die USA und viele andere Länder, ein besonders Auge geworfen. Den Staaten ist wichtig, dass virtuelle Währungen nicht dazu missbraucht werden, um am Staat vorbei Geldwäsche zu begehen oder Terrorismus-Aktivitäten zu finanzieren. Die Anonymität von Bitcoin stelle einen deutlichen Nachteil von virtuellen Währungen dar, so die EU.
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