Auf dem Parteitag der Grünen in Münster stimmten die Parteimitglieder mit einer deutlichen Mehrheit für die Neuauflage einer Vermögenssteuer für reiche und superreiche Deutsche.
Gleichzeitig votierte die Mehrheit der Grünen für eine Abschaffung des Ehegattensplittings sowie das Ende der Sanktionen gegenüber Empfängern der Grundversorgung Hartz IV.
In Deutschland sind Millionen Menschen auf Hartz IV angewiesen. Darunter sind primär Arbeitssuchende, welche nach einem Jahr Arbeitslosigkeit keinen Job mehr gefunden haben und deshalb staatlich auf das Hartz IV-Niveau geschoben werden, also ein Armutsniveau der Grundversorgung.
In den Kreis der Grundbezieher von Hartz IV gehören aber auch rund 500.000 Rentner, deren Rente so gering ist, dass sie davon nicht leben können. Hinzu kommen Alleinerziehende oder Arbeitnehmer, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie eine Hartz IV-Aufstockung in Anspruch nehmen müssen.
Für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer stimmten die meisten Grünen auf ihrem Parteitag in Münster, da sie die jetzige Steuererhebung für unsozial und ungerechnet halten.
Grüne Delegierte argumentierten, dass es nicht sein dürfe, dass man sich nie wieder an eine Vermögenssteuer für Reiche und Superreiche getraue, nur weil 1997 das Bundesverfassungsgericht eine solche in seiner damaligen Form für illegal erklärt hatte.
Vermögenssteuer solle dieses Mal „verfassungsfest, ergiebig und umsetzbar“ gemacht werden
Deshalb, so die Delegierten, müsse ein neues Gesetz zur Vermögenssteuer in Deutschland eben
„verfassungsfest, ergiebig und umsetzbar“ sein. Einen solchen Entwurf müsse man bis zur anstehenden nächsten Bundestagswahl ausgearbeitet haben.
Wie zu erwarten, lehnten eine Vermögenssteuer für Reiche und Superreiche die tendenziell konservativeren Grünen aus Baden-Württemberg rund um Ministerpräsident Winfried Kretschmann ab.
Neben den Grünen gibt es auch prominente SPD-Politiker, wie Bundeswirtschaftsminister Siegar Gabriel, welche die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Betracht ziehen.
TIPP lehnt Mehrzahl der Grünen ab – auch wegen der dann kommenden demokratisch nicht kontrollierbaren internationalen Wirtschafts-Schiedsgerichtshöfe
Auf dem Programm des Grünen-Parteitags stand aber auch das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP. Die Mehrheit der Grünen sagte, dass man sich nach wie vor gegen dieses Freihandelsabkommen stellen müsse. So erklärte beispielsweise die Grünen-Vorsitzende Simone Peter, man bleibe bei einem Nein zu TIPP.
Damit könnte sie die Stimmungslage von Millionen Deutschen und Dutzenden Millionen sonstigen EU-Bürgern treffen.
Viele Bürger sind unter anderem deshalb gegen TIPP, da die heimische europäische Wirtschaft dann bei supranationalen Streitigkeiten mit den USA in großem Umfang der hiesigen Justiz entzogen würde.
Stattdessen, monieren Kritiker quer durch alle Parteien, liefen die Rechtsauseinandersetzungen vor demokratisch nicht mehr kontrollierbaren privat organisierten Wirtschafts-Schiedsgerichtshöfen.
Man hätte also ein bisschen ein Justizsystem wie in den USA, wo Geschworene ihr Urteil fällen können. Vor TIPP-Schiedsgerichtshöfen liefe ein solches rechtlich bindendes Verfahren dann unabhängig davon, was in Deutschland, Frankreich oder Spanien bislang an Recht gesprochen worden ist und durchaus anderen Richtern als Barometer diente.
Die Angst ist bei vielen Bürgern und Parteien groß, dass die USA vor Schiedsgerichtshöfen deutschen Unternehmen vor nicht mehr kontrollierbaren internationalen Schiedsgerichtshöfen massiv schaden könnten und infolge dessen Arbeitsplätzen verloren gehen könnten und Deutschland an Wettbewerbsfähigkeit weiter verliert.
Dass die USA vor existenzgefährdenden Richtersprüchen gegen deutsche Unternehmen nicht zurückschrecken, zeigt sich an den Fällen VW (Diesel-Skandal) und Deutsche Bank (dubiose Hypothekengeschäfte nach dem Vorbild der Bank of America).
Im Falle von VW und Deutscher Bank stehen auf Veranlassung des von den Demokraten geführten US-Justizministeriums Strafen in Höhe von rund 30 Milliarden US-Dollar im Raum.
Ehegattensplitting soll abgeschafft werden
Ein weiterer Schwerpunkt der Grünen auf dem Parteitag in Münster war das Ehegattensplitting. Hier votierte die Mehrzahl der Delegierten für eine Abschaffung.
Was aber das von den Grünen favorisierte Ende des Ehegattensplitting bedeute könnte, ist noch nicht ganz klar.
Fakt ist, dass bereist am 7. Mai 2013 das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, wonach eine Ungleichbehandlung von Verheirateten und sonstigen Lebenspartnern hinsichtlich des Ehegattensplittings nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes vereinbar sei.
Auf Grund dieser Einschätzung überarbeitete der Deutsche Bundestag bald darauf im „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ das Ehegattensplitting und dehnte es auf sonstige Lebenspartnerschaften aus.
Das Ehegattensplitting sieht vor, dass zwei Einkommen einer gesetzlich als festen Partnerschaft eingetragenen Zweisamkeit steuerlich zusammengelegt werden und in eine steuersenkenden Steuerklasse eingruppiert werden.
Erstmals hatte das Deutsche Reich mit dem preußischen Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 „die zuvor bestehende Haushaltsbesteuerung de facto zugunsten einer gemeinsamen Ehegattenbesteuerung abgelöst“, schreibt Wikipedia.
Dieses Gesetz folgte kurz nach der Demission von Reichskanzlers Otto von Bismarck, welcher von 1871 bis 1890 regierte und auf dessen klugen politischen Schachzügen das Deutsche Reich unter Führung eines Kaisers überhaupt etabliert werden konnte.
Noch heute zeugen steinerne Bismarck-Riesen von Baden-Baden im Südwesten Deutschlands bis nach Hamburg vom politischen Gewicht dieses auch als „Eiserner Kanzler“ in die Geschichte eingegangen Deutschen.
Das Ehegattensplitting nach heutiger Fasson geht auf das Jahr 1958 zurück.