Thailand gehört zu den am weitesten entwickelten Ländern in Asien. Vor allem die Hauptstadt Bangkok boomt.

Dennoch wohnen Millionen Menschen nach wie vor in ärmsten Verhältnissen. Sie müssen faktisch bis dass der Tod sie vom Leben scheidet, arbeiten. Das weiß auch die Regierung. Um soziale Unruhen zu vermeiden, geht sie beim Steuereintreiber eher dezent vor:

Millionen Menschen sind faktisch von der Steuer mehr oder weniger befreit. Vor allem die Millionen Mini-Selbständigen, welche an Straßen oft in 16-Stundenschichten Tag für Tag ihre Warene ohne Rechnungen anbieten, werden von Steuerzahlungen weitgehend verschont. Betroffen sind also beispielsweise Verkäufer von selbstgemachtem Essen, gefälschten Rolex-Uhren oder gefälschter Calvin Klein-Unterwäsche.

Von der Steuer weitgehend verschont werden häufig ebenso Mini-Strandrestaurants auf Urlauberinseln wie Koh Samui. Grund: Sie haben für die Touristen oft ganzjährig geöffnet, arbeiten aber kostendeckend nur in der Hauptsaison Dezember bis Mai.

Ein gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde, verbunden mit Steuerzahlungen, würde vielen dieser Kleinst-Betriebe den Garaus machen. Denn eines kann man den Thais nicht vorwerfen: Dass sie faul wären. Fakt ist vielmehr: Die meisten sind bienenfleißig. Das will die Regierung fördern.

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Auch profitable Geschäfte in Bangkok oder im mittlerweile runtergekommenen und ausgelutschten Touristen-Abzockparadies Chaweng Beach auf Koh Samui werden häufig von der Steuer verschont.

Wer sich beispielsweise in einem der typischen Fußmassagen-Läden auf Chaweng Beach einer Behandlung unterzieht und dafür die Stunde 250 bis 300 Bath bezahlt, kriegt faktisch nie eine Rechnung.

Das gleiche gilt für Restaurant-Besuche oder für Käufe in Drogerien und Klamotten-Läden. Selbst der Einsatz von automatischen Kassen ist mit gutem Grund eher die Ausnahme, als die Regel. Ein weites Feld also, um keine Steuern zu bezahlen.

Zumindest Immobilienbesitzern oder Inhabern von Land geht es künftig in Thailand dezent steuerlich an den Graben. Ursache hierfür ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Thailand, wonach auch Landbesitzer Steuern für ihren Grund und Boden bezahlen sollten.

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Doch das ist gar nicht so einfach. Nach Regierungsangaben seien bislang lediglich 18,6 Millionen Grundstücke überhaupt offiziell so erfasst, dass sie steuerlich eingruppiert werden könnten. 13,6 Millionen Grundstücke („Plots“) sind noch gar nicht näher in Büchern dokumentiert, so dass niemand in der thailändischen Zentralregierung oder den Regionalregierungen weiß, um welche Grundstücke es sich überhaupt handelt.

Wie die Regierung es schaffen möchte, bis Jahresende – das wären nur noch vier Wochen – diese restlichen 13,6 Millionen Grundstücke nun zu kategorisieren, bleibt schleierhaft. Die örtliche englischsprachige Tageszeitung Bangkok Post berichtet jedenfalls auf Seite 1 in ihrer Sonntagsausgabe vom 20. November 2016, wonach das zuständige Finanzministerium zur „Beschleunigung des Erfassungsprozesses“ nun private Firmen engagiert habe.

Die neue Grundsteuer in Thailand unterteilt Grund und Boden in vier Rubriken:

  • Für zur Verfügung stehendes Land, welches aber nicht entwickelt ist, soll künftig jährlich 1% Steuern vom geschätzten Nominalwert bezahlt werden. Dies gilt, wenn das Land zwischen einem und drei Jahren in diesem Zustand bleibt. Belässt ein Grundbesitzer sein Land in diesem Zustand zwischen vier und sechs Jahren, soll künftig eine Steuer von 2% fällig werden. Wer sein Land über 7 Jahre so unberührt lässt, wird künftig mit 3% Steuern zur Kasse gebeten.

Außerdem sieht der Steuerplan die folgenden Steuerstufen vor:

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  • Landbesitzer, deren Land für Agrikultur, also Bauernbewirtschaftung genutzt wird, sollen bei einem geschätzten Nominalwert ihres Landes zwischen 50 Millionen Baht und 100 Millionen Baht eine Steuer in Höhe von 0,05% bezahlen.
  • Agrikultur-Land, welches einen Wert von über 100 Millionen Baht hat, soll mit einer Steuer von 0,10% belegt werden.
  • Land, auf welchem Immobilien zu Wohnzwecken stehen oder errichtet werden sollen, müssen künftig mit einer Mini-Grundsteuer von 0,5% rechnen.
  • Für Land, welches der kommerziellen Nutzung dient, müssen die Besitzer bei Inkrafttreten der neuen Steuer 2017 oder 2018 eine Steuer in Höhe von jährlich 2% bezahlen.
  • Wer Grund und Boden in Thailand besitzt, dieses aber zu Spekulationszwecken unbebaut lässt oder nicht der sonstigen Bewirtschaftung unterzieht, soll 5% Steuern bezahlen. Das wäre dann ein relativ hohes Niveau, vergleichbar mit der Grundsteuer in Berlin.

Nach derzeitigem Plan müsse mit der neuen Grundsteuer am ehesten für das Jahr 2018 gerechnet werden, erklärte Thailands Finanzminister Apisak Tantivorawong. Außerdem gab er zu, wonach die Grundsteuer in Thailand mittlerweile eine Verspätung von gut 20 Jahren habe.

Doch ob die in den vergangenen zwei Jahrzehten immer mal wieder diskutierte Grundsteuer in Thailand nun wirklich kommt, ist nicht ganz sicher. Denn der „Beraterkreis der Regierung“, also der „Council of State“, legte schon einmal Widerspruch gegen die Pläne ein.

Man sehe keine Notwendigkeit dafür, die Grundstücke in Kategorien einzuteilen und entsprechend zu besteuern, sagten die hohen Herrschaften. Im Council – das ist bekannt – sind umfangreicher wohlhabende Grund- und Immobilienbesitzer vertreten. Vor allem gehe es dem Rat darum, lässt er verlautbaren, dass er dagegen sei, wonach nicht genutztes Land separat erhoben werden solle und höher besteuert werden solle.

Doch Finanzminister Tantivorawong entgegnet dem, wonach die Regierung Investitionen fördern wolle und deshalb brach liegendes Land höher belasten wolle.

Die Bangkok Post zitiert Issara Boonyoung, den Präsidenten eines thailändischen Immobilienverbandes – der „Housing Business Association“ – mit den Worten, er sehe auch nach der neuen Grundsteuer keine großen Auswirkungen auf den wachsenden Immobilienmarkt in Thailand.

Die Verzögerung der neuen Grundsteuer habe jedoch etwas positives, so der Verbandsmensch: So verbleibe nun voraussichtlich ein weiteres Jahr, wo keine Grundsteuer in Thailand bezahlt werden müsse.

Für die Eintreibung der Grundsteuer, sollte sie denn wirklich in einem Jahr kommen, wären dann die lokalen Administrationen zuständig. Und diese, auch das ist bekannt, sind durchaus von Korruption nicht frei.

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Von Elke

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