Wer in fondsgebundene Lebensversicherungen oder in Rentenversicherungen mit einem Aktienanteil fürs Alter spart, sollte nicht nur auf den "Garantiezins" achten, sondern auch auf den "Rentenfaktor", also den Faktor, der festlegt, wie viel Geld pro angespartem und verzinstem Geld als Rente ausbezahlt wird. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Wer in fondsgebundene Lebensversicherungen oder in Rentenversicherungen mit einem Aktienanteil fürs Alter spart, sollte nicht nur auf den „Garantiezins“ achten, sondern auch auf den „Rentenfaktor“, also den Faktor, der festlegt, wie viel Geld pro angespartem und verzinstem Geld als Rente ausbezahlt wird. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Sowohl die Allianz Versicherung als auch der Zurich-Konzern sollen einem Bericht folgend weniger Rente für angelegtes Kapital im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungsrenten ausbezahlen.

In den nächsten Wochen würden, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ vom 3. Januar 2017, Seite 23, Finanz-Teil) „Hunderttausende Lebensversicherte…. darüber informiert werden, dass ihr Versicherer die Formel ändert, mit der ein Euro angesammelten Kapitals für die Altersvorsorge in eine monatliche Rente umgerechnet“ werde.

Die Rede ist also von einer Verschlechterung des Rentenfaktors, welcher die Basis für die ausbezahlte Rente in mit Aktien angesparten privaten Rentenversicherungen ist. Der Rentenfaktor betrifft fondsgebundene Lebensversicherungen und sonstige kapitalmarktnahe Policen.

Alleine im Falle der Allianz müssen 700.000 Kunden mit einem Brief rechnen, in welchen sie über die Verschlechterung ihrer Verträge informiert werden. Dabei handele es sich nach Angaben der FAZ um Verträge, welche zwischen den Jahren 2001 und 2011 abgeschlossen worden sind und entweder eine fondsgebundene Police darstellen oder einen Vertrag, in welchen ein höherer Aktienanteil eingebaut worden ist.

Anzeige

Aktien werden eigentlich eingeschlossen, um bei Vertragsablauf eine bessere und nicht eine schlechtere Verzinsung zu erreichen.

Die Verschlechterung des Rentenfaktors, also der pro angesparten Beträgen ausbezahlten späteren Rente (was letztlich auch einer Verschlechterung der Verzinsung entspricht), wundert. Grund: Sowohl der Dax als auch der Dow Jones sind heute höher denn je.

Aber sowohl Allianz als auch Zurich Versicherung wollten nach Angaben der FAZ den Rechnungszins in Höhe von 2,75 Prozent, beziehungsweise 2,25 Prozent, nun auf 1,75 Prozent absenken. Berücksichtigt man die Inflation, die jährlich fast gleich hoch ist, müsste man dann von einer garantierten Nullverzinsung ausgehen.

Entscheidender ist aber die Verschlechterung des nun bekannt gewordenen Rentenfaktors. Alleine im Falle der Zurich-Versicherung müssten Kunden, führt die FAZ weiter aus, „mit einer Senkung des Rentenfaktors zwischen 18 und 20 Prozent rechnen“. Das bedeutet: Die später ausbezahlte Rente wird unabhängig von der Verzinsung des angesammelten Kapitals gesenkt.

Anzeige

Das ist der Rentenfaktor

Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die spätere ausbezahlte Rente einer Fondsgebundenen Rentenversicherung oder einer Versicherung mit einem höheren Aktienanteil sein wird und zwar pro 10.000 Euro angesparter Rente.

Das bedeutet: Würde jemand die für einen Normalverdiener eher ungewöhnlich hohe Summe von 300.000 Euro im Rahmen seiner Lebensversicherung in zum Beispiel 32 Jahren angespart haben.  So würde sich unter Berücksichtigung der Verzinsung bei einem Rentenfaktor von 35 pro 10.000 Euro eine Rente von 1050 Euro monatlich ergeben.

Das würde also eine lebenslange monatlich ausbezahle Rente in Höhe von 1050 Euro ergeben.

Hätte jemand in der gleichen Modellrechnung in 32 Jahren nur 10.000 Euro angespart, würde er lebenslang nur 35 Euro monatlich als Rente ausbezahlt bekommen.

Anzeige

Die Formel lautet: 300.000 / 10.000 = 30. Die „30“ wird dann mit dem von der Versicherung festgelegten Rentenfaktor beispielsweise in Höhe von „35“ multipliziert. Man rechnet also: 30 x 35 = 1050 Euro Rente monatlich.

Der Rentenfaktor bei fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen – also bei fondsgebundenen Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen mit einem Aktienanteil – ist generell mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Selbst wenn es sich um einen angeblich „garantierten“ Rentenfaktor handelt, behalten sich die Versicherungskonzerne im Kleingedruckten ihrer AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) zahlreiche Fußangeln vor.

Dazu gehört beispielsweise, dass viele Versicherungen bei einer veränderten Lebenserwartung, welche in Form einer Sterbetafel angegeben wird, den Rentenfaktor jederzeit verändern können.

Problem: Dennoch behaupten Versicherungskonzerne gerne, dass die garantierte Rente sich durch eine Veränderung des Rentenfaktors angeblich nicht verändere.

Doch: Die Aussage stimmt zwar so, da die Versicherungskonzerne dann die Verzinsung des Kapitals meinen.

Sie meinen aber mit der „garantierten Rente“ nicht, welche Höhe von dem verzinsten Kapital in Form einer Rente tatsächlich absolut ausbezahlt wird. Sehr gut wird das Problem in einem Hintergrundartikel auf munich-broker.de erklärt, welchen auch steuerratschlag.eu als Quelle hinzugezogen hat.

Anzeige

Von Elke

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert