Die Vermögenssteuer bewege sich in der Schweiz zwar in der Mehrheit der Fälle lediglich zwischen 0,2 Prozent und einem Prozent. Doch es gebe durchaus Fälle, wo die Besteuerung in der Schweiz die Existenz vor allem von Schweizer Familienunternehmern bedrohe.
Dies schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ vom 3. Januar 2017, S. 15 im Wirtschaftsteil).
So werde die Vermögenssteuer für Schweizer Familienunternehmer auch dahingehend berechnet, wie hoch ihr Anteil an ihrem oder ihren Unternehmen sei. Diese Anteile würden bewertet und besteuert.
Doch diese Form der Vermögensbesteuerung könne existenzgefährdend werden und zu einer „Einkommenssteuer“ führen, die über 50 Prozent betrage. Grund: Der Schweizer Staat zieht eben auch virtuelles „Einkommen“ in Form von Gesellschafteranteilen für Familienunternehmer hinzu.
Die FAZ zitiert Beat Schelling, Inhaber Schelling AG, mit den Worten:
„In der Schweiz müssen Unternehmer jährlich einen virtuellen, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ermittelten Wert für ihre privat gehaltenen Anteil einer Aktiengesellschaft versteuern“.
So könnten sich Einkommens- und Vermögenssteuer sehr schnell zu einer Steuerbelastung von jährlich mehr als 50 Prozent summieren.
Die FAZ zitiert den Schweizer Familienunternehmer Schelling mit den weiteren Worten, wonach „aus Sicht des Auslands oder der Linkspolitiker… die Schweiz oft als Steuerparadies“ gesehen werde. Doch sei dieses „leider überhaupt nicht der Fall“.
Die Steuer könne so hoch sein, dass diese aus den liquiden Mitteln, welche den Unternehmern jährlich zur Verfügung stünden, gar nicht bezahlt werden könne.
Hinzu komme, dass zwar Aktionäre von Großkonzernen beispielsweise Aktien an der Börse verkaufen könnten, um die jährliche Steuer zu begleichen.
(Anmerkung: Was natürlich grotesk ist, da Unternehmer ja ein Unternehmen der Regel halten wollen und nicht auf Grund der Steuerlast Zwangs-Verkaufen wollen.)
Doch könnten normale Familiengesellschafter nicht einfach hergehen und ihre Anteile Jahr für Jahr verkaufen, also abschmelzen, um damit die jährlich anfallende Steuerlast in der Schweiz zu begleichen.
Deshalb, so Marco Salve, der sich in der „Denkfabrik“ Avenir Suisse auch Gedanken über fairere Steuerbelastungen macht, sei dei derzeitige Schweizer Vermögenssteuer „Gift“.
Grund: Betriebskapital zu besteuern, schmälere den Spielraum für wichtige und oft überlebenswichtige Investitionen und damit die Chancen auf Wachstum. In der Wirtschaft gilt jedoch mehr denn je in Zeiten des Globalismus: Wer nicht wächst, stirbt.
Allerdings gilt auch dies: Wer in Deutschland beispielsweise 60.000 Euro jährlich brutto verdient und einen Bonus oder eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro bekäme, müsste davon rund 42% Steuern bezahlen. Denn jeder Cent, den jemand in Deutschland jährlich über circa 53.000 Euro verdient, wird bereits dem Spitzensteuersatz unterzogen.
Allerdings ist es natürlich ein Unterschied, ob ein Angestellter bereits auf 10.000 Euro einen Spitzensteuersatz bezahlt muss. Oder ob ein Familienunternehmer jährlich Millionen Euro Einkommenssteuer, beziehungsweise Vermögenssteuer, cash berappen muss auf Grund von Papierwerten, gehalten in Gesellschaftsanteilen.
Auf Kritik stoßen beide Verfahren. Denn jemand, der 60.000 Euro oder 70.000 jährlich brutto verdient, in der Einkommenssteuer so zu besteuern, wie jemanden, der 10 Millionen Euro jährlich verdient, gilt auch nicht gerade als fair und dem Vermögensaufbau der Mittelschicht als förderlich.