In der Tschechische Republik wird die Grundsteuer auf Immobilien wieder zum Zeitpunkt vor dem 1. Januar 2016 zurückgedreht. Dem waren Diskussionen im Parlament und Senat in Prag vorausgegangen, wonach die Grundsteuer in der jetzigen Form gegen EU-Recht verstoße. Vor allem die Opposition hatte massiven Druck gemacht.
Besonders in der Kritik steht, dass beim Verkauf von Grund und Boden eine Mehrwertsteuer berechnet wurde. In der EU üblich ist aber, dass der Käufer eine separate Grundsteuer zu bezahlen hat.
Ebenfalls diskutiert wird ein Vorstoß, wonach künftig in Tschechien der Begriff „Baustelle“ enger gefasst werden solle. Im Raum steht, dass eine rechtliche „Baustelle“ nur der Bereich sei, für den konkret eine Baugenehmigung erteilt worden ist.
Bislang hatten Bauträger den Begriff „Baustelle“ in Tschechien sehr weit gedehnt und dabei vor allem die Anliefergebiete für Baustellenfahrzeuge nach eigener Definition ausgeweitet, was steuerliche Auswirkungen gehabt habe.
Dabei ging es vor allem um die Frage, wann Bauherren eine Steuer auf steuerpflichtige Lieferungen zu bezahlen haben – zum Beispiel im Falle des Baus von Infrastruktur auf dem Land.
Muss in Tschechien ein Land erst erschlossen werden, sind andere Steuern zu bezahlen, als im Falle einer bereits vorhandenen Infrastruktur. Lobby-Verbände monieren, dass eine Reform die Preise für Grund und Boden steigen lassen könne.