Kommentar – Die Frage ist nur, wo der am Freitag festgenommene angebliche Schweizer «Spion» sitzt?
Anzunehmen ist, dass er direkt in Karlsruhe im Hochsicherheits-Trakt des Bundesgeneralstaatsanwalts Dr. Peter Frank an der Brauerstraße in U-Haft genommen wurde.
Offiziell lautet diese Behörde „Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“. Ihr Job: Deutschland sicher zu halten nach innen wie außen. Offiziell schreibt die Justizbehörde dazu:
„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.“
Ok. Und im Falle des nun festgenommen Schweizers liegen solche Vorwürfe in der Luft??? Man darf das bezweifeln.
Die Zellen des „Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof“ sind berüchtigt.
Selbst die Mini-Fensterchen in den Zellen sind wie vor Tausenden Jahren extra hoch gebaut. Grund: Damit man nicht herausschauen kann und die Sonne so fern scheint, wie das Leben, welches man dort sicherlich nicht mehr hat.
Die Psychologie von Gefängniszellen hat sich im Prinzip über Jahrtausende nämlich nicht geändert.
Alles dient dem Ziel, dass der Insasse zusammenbricht und gesteht. Möglichst viel mehr gesteht, als der Staatsanwalt wusste oder auch nur ahnte.
Das bringt dann meist eine noch höhere Strafe ein. Denn, wer kooperiert, auch das ist bekannt, den lockt man mit angeblichen (aber in der Realität sowieso fast nie vergebenen) Strafboni.
Die Zellen des deutschen Bundesgeneralstaatsanwalts sollen selbst Toiletten und Waschbecken haben, welche angeblich elektronisch aus der Wand fahren und dort wieder verschwinden.
Warum? Auch das dient dem Ziel, das Leben in der Zelle möglichst so unansehnlich wie möglich zu gestalten. Der Druck soll ja erhöht werden. Und das so fies wie möglich. Es ist ja kein Spa-Bereich, mögen sich die Erfinder etwas perfide gedacht haben.
Nach außen hin dient das natürlich alles der angeblichen Sicherheit der Insassen.
Fakt ist: Der Schweizer sitzt in U-Haft und dort dürfte er auch erst einmal bleiben. Auch das gehört zum staatlichen Prozedere, welches derzeit ein Mann wie Erdogan in der Türkei so schön Tausendfach täglich vorführt: Verhaftungen, um andere Staaten zu erpressen.
Jedenfalls schreibt die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom Freitag genüsslich:
„Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit: Die Bundesanwaltschaft hat heute (28. April 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2016 den 54-jährigen Schweizer Staatsangehörigen Daniel M. in Frankfurt am Main festnehmen lassen.
Dort und im Wetteraukreis wurden zudem mehrere Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. An dem Einsatz beteiligt waren Beamte des Bundeskriminalamts. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, seit Anfang 2012 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.“
Mittlerweile ist entschieden: Der „Verdächtige“ bleibt in Haft.
Man fragt sich: Warum eigentlich?
Warum wird ein Mann in Deutschland in Haft genommen, welcher aus verständlichen Gründen für die Schweiz aufklären sollte, wie ein krimineller Banken-Mitarbeiter an deutsche Behörden illegal tausendfach Steuerdaten verkaufen konnte.
Die Schweiz sucht ja nach wie vor nach dem Täter per internationalem Haftbefehl und Strafverfahren. Grund: Eklatanter Verstoß gegen Schweizer Gesetze, gegen das Bankgeheimnis.
Die Festnahme erfolgte, da der Schweizer angeblich im Finanzsektor und Bankenwesen unterwegs gewesen sein soll, um den ominösen Spuren des Aufkaufes der Bankdaten durch deutsche Steuerbehörden von einem kriminellen Bankenmitarbeiter auf die Spur zu kommen.
Das Verhalten der deutschen Bundesanwaltschaft gegenüber der Schweiz ist ein Skandal. Wenn der Vorwurf wirklich nur lautet, der Schweizer habe im Auftrag der Schweiz in Deutschland untersuchen sollen, wie es zum Aufkauf der illegalen Steuer-CD durch deutsche Behörden kommen konnte, so kann man dazu nur sagen:
Das herauszubekommen ist ein völlig verständliches Interesse der Schweiz. Das ist auch nicht illegal, sondern in einem Rechtsstaat absolut notwendig. Denn immerhin hat Deutschland in Tausenden Fällen gegen die Bürgerrechte von Kunden von Banken verstoßen. Und zu dem Bürgerrecht gilt: Die Bankdaten sind privat. Beweise müssen auf legalem Rechtsweg beschafft werden.
Dass Deutschland glaubt, auch das internationale Bankgeheimnis durch illegalen Datenklau in anderen Ländern (denn dazu rufen die deutschen Behörden mittlerweile auf, sonst würde man nicht die Kriminellen mit Millionen Euro belohnen), aushebeln zu könne, ist so oder so ein Skandal.
Nach wie vor gilt nämlich: Natürlich ist nur strafbar, wenn eine Straftat belegt werden kann.
Über Jahrzehnte hieß es aber auch: Sind Beweismittel illegal in die Hände der Staatsanwaltschaften oder Gerichte gelangt, ist es illegal diese als Beweismittel vor Gericht zu benutzen.
Wir erleben also derzeit im deutschen Rechtsstaat einen befremdlichen wie bedenklichen Paradigmawechsel.
Nun aber auch noch die Schweiz dafür bestrafen zu wollen, weil sie einen Detektiv – denn auch so könnte man den «Spion» bezeichnen – darauf ansetzte, illegale Aktionen, in welche deutsche Steuerbehörden verwickelt sind, aufzuklären, setzt der ganzen Unrechtsstaatlichkeit die Krone auf.