Botswana, der Nachbarstaat von ehemals Deutschsüdwestafrika, also Namibia, führt zum 1. Juni 2017 eine Touristensteuer ein. Sie ist bei Einreise an Flughäfen oder anderen Grenzübergängen einmalig pro Person zu entrichten.
Botswana ist vor allem wegen seiner Safaris ein beliebtes Urlaubsziel. Das Land ist jedoch trotz seiner Größe kaum besiedelt. So kommen auf 581.700 Quadratkilometer Land gerade einmal so viele Einwohner, wie sie etwa in Hamburg und Umland leben – nämlich 2,3 Millionen.
Zum Vergleich: Das mit 357.000 Quadratkilometern bald halb so große Deutschland bringt es auf fast 40 Mal so viele Einwohner, nämlich 81,41 Millionen Bürger.
Der für die Touristensteuer zuständige Minister erklärte, man wolle mit der neuen Touristensteuer die Entwicklung des Landes, der Wirtschaft und der Bevölkerung fördern. Vor allem aber solle die Touristenabgabe für die Erhaltung der Natur und Tiere verwendet werden, die für die Wirtschaft des Landes elementar seien. Gleichzeitig könne man mit der neuen Reisesteuer die Reisequalität für die Touristen erhöhen.
Die touristischen Entwicklungsabgabe (TDL; tourism development levy) müssen keine afrikanischen Bürger aus Nachbarländern bezahlen, welche aus der südlichen afrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) stammen.
Zu Beginn liegt die Sonderabgabe in Botswana bei 27 Euro, beziehungsweise 30 US-Dollar. Das Geld ist in Euro oder US-Dollar zu bezahlen und nicht in Pula, der Währung von Botswana. In Pula (BWP) gerechnet beträgt die Touristensteuer 309 Pula.
Bezahlt werden kann im Rahmen des elektronische Zahlungsverkehrs oder in Bargeld.
Nach der Zahlung erhält der Reisende für seinen Pass einen Beleg. Diese Quittung muss dann, wie in vielen anderen Ländern (beispielsweise auf der Dominikanischen Republik, oder in Kambodscha) den Einwanderungsbeamten vorgelegt werden. Die Touristenabgabe gilt für 30 Tage, kann also mehrfach während dieser 30 Tage vorgelegt werden.
Präsident in Botswana ist seit 2008 Ian Khama. Wie so oft im Falle afrikanischer Länder handelt es sich bei Botswana um ein ehemaliges von den Europäern gewaltsam annektiertes und ausgebeutetes Land im Rahmen der Kolonialzeit.
Im Falle von Botswana war die Ausbeutermacht Großbritannien. Deshalb ist es nicht unüblich, dass auch heutige Präsidenten afrikanischer Länder ihre Ausbildung in der ehemaligen Kolonialmacht erhalten, da dies unter den Eliten immer noch als Aushängeschild gilt.
Im Falle von Botswanas Präsident Ian Khama war die Ausbildungsstätte die Royal Military Academy Sandhurst. Zudem studierte er am Waterford Kamhlaba United World College of Southern Africa.
Botswana hat mit 1,6 Millionen Touristen pro Jahr fast so viele Besucher wie es Einwohner hat. Jährlich besuchen beispielsweise rund 42.000 Briten Botswana, um Urlaub zu machen. Nähere Touristeninformationen zu Botswana gibt es unter botswanatourism.co.bw.
Landesspezifische Reise- und Sicherheitshinweise für Botsuana
Das deutsche Auswärtige Amt veröffentlicht zu Botsuana (wie das Land ebenso heißt), folgende landesspezifische Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 28.05.2017):
Kriminalität:
Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränke sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer kämen gelegentlich vor. Es sollten keine Wertgegenstände oder Dokumente, insbesondere keine von außen sichtbaren Taschen im Auto gelassen werden. Auch fahrende Autos sollten verschlossen werden, um zum Beispiel Taschendiebstahl an roten Ampeln zu verhindern.
Jagdtourismus:
Seit dem 01.01.2014 ist die Jagd in staatlichen Reservaten und traditionellen Stammesgebieten streng verboten. Bei Jagdreisen solle deshalb unbedingt sichergestellt werden, dass der jeweilige Veranstalter das Jagen ausschließlich in dafür vorgesehenen, eingezäunten Jagdfarmen anbiete.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die Rede ist von der „Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland„.
Geld / Kreditkarten:
Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und EC-Karten (Achtung – nur „Maestro“-System) plus PIN kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge sei allerdings häufig auf umgerechnet circa 100,- bis 500,- € pro Karte /Tag beschränkt.
Bei der Nutzung von Bankautomaten solle ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Zum Monatsende (Zahltag) sei bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und an einzelnen Automaten mit Bargeldengpässen zu rechnen.
Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) würden in den Städten weitgehend akzeptiert. Reiseschecks seien mittlerweile unüblich, falls sie dennoch verwendet werden, sollten sie auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.
Straßen- / Luftverkehr:
Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden. Das Unfallrisiko sei dann extrem hoch (schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge, Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge, vor allem aber freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, seien ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse und Überlandbusse) sollten möglichst nicht genutzt werden. Diese seien meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung und Fahrtzeiten der Fahrer würden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gebe es zuverlässige Mietwagenfirmen, welche man lieber ansteuern solle.
Einreise mit Minderjährigen:
Für Botsuana gilt – unabhängig von Südafrika – seit dem 01.10.2016, dass für Kinder unter 18 Jahren Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitzuführen ist, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen.
Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden (alle Unterlagen ggfs. mit amtlicher Übersetzung ins Englische).
Visum:
Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.
Nach aktuellen Informationen der botsuanischen Einwanderungsbehörde setze abweichend hiervon die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus.
Man könne sich nicht darauf verlassen, dass in diesem Fall ein Visum an der botsuanischen Grenze erteilt werde. Mit vorläufigem Reisepass sollte daher ein Visum bereits vor der Einreise beantragt werden.
Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u. ä. – sei unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.
Verbindliche Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erteilt die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin. (Alle Informationen beruhen auf Angaben der deutschen Bundesregierung).
Die Landessprache in Botswana ist Setswana. Viele sprechen aber auch Englisch. „Ja“ heißt zum Beispiel „Ee“.