Wer in der Schweiz ein Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich gründet, der hat künftig zum Markteintritt geringere Hürden zu bewältigen.
So müssen Fintech-Unternehmen künftig weniger strenge Regeln beachten. Der Schweizer Bundesrat setzte Anfang Juli eine entsprechende Änderung der Bankenverordnung um, welche zum 1. August 2017 in Kraft tritt. [1]
Gemäß den künftig gelten Finanzregeln benötigen Fintech-Unternehmen dann nicht mehr so schnell wie bisher eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma).
Bisher mussten neu gegründete Fintech-Unternehmen innerhalb von nur sieben Tagen Gelder auf Konten einzahlen, welche einzig der Abwicklung von Kundengeschäften, also Finanzdienstleistungen, dienen. Dieses Geld darf aber nicht gleichzeitig als Einlage bezahlt werden.
Künftig genügt es, wenn neue Unternehmen sich 60 Tage Zeit lassen, um genügend Geld für Kundengeschäfte auf Konten einzuzahlen.
https://youtu.be/uaupTvhVBkI
Fintech ist die Abkürzung für das Wort Finanztechnologie. Viele schreiben Fintech auch als FinTech. Das Wort dient als Sammelbegriff für Unternehmen, welche im Bereich moderner Technologien der Finanzdienstleistungen tätig sind. [2]
Einzelnachweise
[1] „Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft„, von tuo/rw, in: Finanz und Wirtschaft vom 5. Juli 2017. Abgerufen am 13. Juli 2017.
[1] „Fintech„, in Wikipedia.