Der Erhalt und die Fortführung des Unternehmens durch willige Erben stehe im Vordergrund, nicht der Unternehmer, sagt Firmenpatriarch. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)
Der Erhalt und die Fortführung des Unternehmens durch willige Erben stehe im Vordergrund, nicht der Unternehmer, sagt Firmenpatriarch. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)

Ein bayerischer Multimillionär mit rund 1000 Angestellten in Bayern erklärte, er fände die Erbschaftssteuer richtig. Sie gehöre jedoch für Unternehmer differenziert. So schlägt er vor, dass die Erbschaftssteuer für Unternehmensanteile geringer ausfallen müsse, „als für Gold oder Immobilien“.

Allerdings gelte die Einschränkung in Bezug auf Immobilien, dass die Erbschaftssteuer dort ebenfalls reduziert werden sollte, wenn die Immobilie hauptsächlich für die Unternehmung genutzt werde und nicht nur als Briefkastenfirma oder für sonstige Vermietungen.

Die Erbschaftssteuer für Unternehmensanteile könne bei um die 25 Prozent liegen, wobei es auch möglich sei, den Gewinn der vergangenen fünf bis acht Jahre zu berücksichtigen und daraus einen Schlüssel abzuleiten.

Grundsätzlich müsse im Fokus stehen, dass Unternehmer, die ihre Anteile an Unternehmen vererben, von den Erben in einem Mindestzeitraum von mehreren Jahren versprechen müssten, das Unternehmen fortzuführen und die Angestellten weiterhin zu beschäftigen.

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Im Gegenzug solle der Staat die Erbschaftssteuer in solchen Fällen reduzieren, damit vor allem mittelständische Unternehmen in familiärer Hand bleiben könnten und nicht auf Grund der hohen Erbschaftssteuerlast verkauft werden müssten.

„Wir haben uns immer als Unternehmensfamilie bezeichnet, nicht als Unternehmerfamilie. Das ist mir sehr wichtig“, führt er weiter aus.

Damit wolle er betonen: Die Familie sei primär das Unternehmen und deren Angestellten, das sei der Zweck des Ganzen. Es gelte, dies weiterhin zu erhalten. Das stehe über allem und sei im Interesse des Unternehmens und der Gesellschaft als Ganzes.

„Das ist auch deshalb wichtig, da Neid alles zersetzt. Neid macht die Gesellschaft kaputt. Deshalb muss man für einen Ausgleich sorgen, bescheiden auftreten, wenn Vermögen da ist. Die Gesellschaft hat ein Recht etwas zurückzubekommen. Davon lebt unser freies System“, sagt der bayerische Unternehmer, der die 70 überschritten hat und immer noch arbeitet.

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Die Mehrheit seiner Anteile hat er in den vergangenen Jahren sukzessive an die Erben übertragen, die das Unternehmen aktiv weiterführen und für die weitere Zukunft aufstellen.

In Österreich gibt es Pläne, die Erbschaftssteuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz abzuschaffen.

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Von Tim

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