Die Sanierung des griechischen Staatshaushaltes schreitet weiter voran, auch wenn es für die Betroffenen drastische Einschnitte bedeutet.
So erhalten ab 1. Januar 2018 insgesamt 285.000 Rentner 74% weniger Rentenzuschüsse im Rahmen der Grundsicherung-Aufstockung EKAS (ΕΚΑΣ).
EKAS steht für den „sozialen Solidarität Grundsicherung-Zuschuss“.
Die Kürzung des Renten- und Einkommenszuschusses EKAS bedeutet effektiv, dass der Staat die Finanzmittel für EKAS von derzeit jährlich 320 Millionen Euro auf nur noch 82 Millionen Euro radikal zusammenstreicht. Dies entspricht einer Kürzung von 238 Millionen Euro, also 74 Prozent. (1)
EKAS ist vergleichbar mit der Hartz-IV-Aufstockung im Rahmen der deutschen Grundsicherung, welche deutsche Rentner in der Regel ab dem 67. Lebensjahr beantragen können.
In Griechenland gilt die Grenze von 65 Jahren, ab welcher Rentner oder ältere Geringverdiener den monatlichen EKAS-Zuschuss beantragen dürfen. Invalidenrentner müssen die Altersgrenze nicht erreichen.
Auch für Kinder, die aufgrund des Todes ihres Elternteils eine Rente erhalten, ist keine Altersgrenze erforderlich.
In guten Zeiten entsprach EKAS ungefähr maximal rund der Hälfte des deutschen HartzIV-Satzes.
Dem sowieso schon recht niedrigen EKAS-Zuschuss schieben zahlreiche Analysten zu, Bestandteil des Finanzproblems in Griechenland zu sein. Deshalb wird das Rentensystem von der Athener Zentralregierung seit Jahren auf den Kopf gestellt.
Ab 2018 soll EKAS nun so aussehen:
- Das jährliche Nettoeinkommen aus Renten (Haupt-, Neben- und Hilfskriterien), Gehältern, Löhnen und sonstigen Vergütungen, die einem Arbeitnehmer gewährt werden, dürfen ab 2018 den Betrag von 7972 Euro nicht übersteigen, also 664,33 Euro brutto monatlich. (2)
- Die Einkommensschwelle, ab welcher EKAS beantragt werden darf, wird zudem auf 7022 Euro jährlich festgelegt, also auf 585,17 Euro brutto monatlich. (3)
Der EKAS-Zuschuss vor 10 Jahren
Noch vor 10 Jahren, 2008, waren die Kriterien für einen EKAS-Einkommens- bzw. Rentenzuschuss die folgenden: (3)
- Wer ab dem 60. Lebensjahr jährlich unter, beziehungsweise maximal 7.058,41 Euro verdiente oder bereits durch bestehenden Renten zur Verfügung hatte (also 588 Euro monatlich), hatte Anspruch auf 230 Euro EKAS monatlich.
- Wer ab dem 60. Lebensjahr jährlich unter, beziehungsweise maximal 7.335,25 Euro verdiente oder bereits durch bestehenden Renten zur Verfügung hatte (also 611 Euro monatlich), hatte Anspruch auf 172,50 Euro EKAS monatlich.
- Wer ab dem 60. Lebensjahr jährlich unter, beziehungsweise maximal 7.519.74 Euro verdiente oder bereits durch bestehenden Renten zur Verfügung hatte (also 626,65 Euro monatlich), hatte Anspruch auf 115 Euro EKAS monatlich.
- Wer ab dem 60. Lebensjahr jährlich unter, beziehungsweise maximal 7.750,42 Euro verdiente oder bereits durch bestehenden Renten zur Verfügung hatte (also 645,87 Euro monatlich), hatte Anspruch auf 57,50 Euro EKAS monatlich.
- Das gesamte zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie durfte zudem nicht 14.070,73 Euro übersteigen
(Für weitere Details bitte Fußnote 3 beachten!).
Diese Zusatzrenten, welche Altersarmut mildern sollten, wurden zwar in den vergangenen Jahren bereits gekürzt, doch ab 2018 geht es nun weiter bergab:
So liegt der künftige Rentenzuschuss, beziehungsweise Einkommenszuschuss für Senioren ab 65 Jahren nur noch bei 35 bis maximal 115 Euro monatlich. (3)
Einzelnachweise
(1) Τέλος το ΕΚΑΣ για χιλιάδες συνταξιούχους – Στα 35 ευρώ πλέον το επίδομα, übersetzt: Endlich das EKAS für tausende Rentner – bei 35 Euro plus die Zulage, in: newsbomb.gr vom 11. Dezember 2017.
(2) Έρχεται διπλή «σφαγή» για το ΕΚΑΣ: 50.000 θα το χάσουν, 185.000 θα πάρουν έως και 35 ευρώ, übersetzt, Es gibt ein doppeltes „Schlachten“ für EKAS: 50.000 werden es verlieren, 185.000 werden bis zu 35 Euro kosten, in: protothema.gr vom 11. Dezember 2017.
(3) ΕΚΑΣ 2008, in:oaee.gr.
Weitere Hintergründe
(1) Griechenlands Gläubiger fordern weitere Rentenkürzungen, von: Oeconomicus, in: Blogoconomicus.wordpress.com, Blog von Wolfgang Eschenbacher, Beitrag vom 6. Juli 2016.