Was in Deutschland die Grundsicherung ist, wozu beispielsweise Hartz IV gehört, ist in Österreich die Mindestsicherung. Nachdem in Niederösterreich die dortige Provinzregierung die Mindestsicherung für Familien, unabhängig von ihrer Größe, auf maximal 1500 Euro im Monat deckelte, entschied nun der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH): Das sei so nicht zulässig. Dies berichtet die Tageszeitung „Die Presse“.

Für die österreichische Regierung ist das ein Tiefschlag. Denn sie hatte eigentlich vor das niederösterreichische Modell österreichweit auszurollen.

Bereits im Regierungsprogramm hatten die Parteien ÖVP und FPÖ angekündigt, eine Mindestsicherung unabhängig von der Größe einer Familie zu deckeln und zwar auf 1500 Euro.

Die 1500 Euro Mindestsicherung entspricht in etwa dem Mindestlohn pro Arbeitnehmer in Deutschland (brutto).

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In sozialen Netzwerken und in Kommentarspalten kommt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof nicht gut an. So schreibt auf „Die Presse“ beispielsweise eine „brile 27“:

„Wenn ich nicht schon mein Vollzeit – Arbeitsleben plus das Großziehen von 3 Kindern erledigt hätte, ich würde das ganze einfach hinschmeissen! Niemals irgendwelche staatlichen Unterstützungen in Anspruch genommen, muss ich mich mit 1,6% Pensionserhöhung abspeisen lassen, dass sich die Verteilung an Minderleister und Zugewanderte verlässlich ausgeht. Das Urteil des VfGh wird den Nachfolgegenerationen noch gewaltig auf den Kopf fallen. Bravo, gut gemacht!“

Und eine „jack-o-lantern 19“ führt aus:

„Die Mindestsicherung nur für österreichische Staatsbürger!… für alle anderen muss es anders heissen…und die erhaltenen Materialien oder Mietkosten etc. müssen auch dazugerechnet werden, bitte….“.

Trotz der Aussage, das Urteil des Gerichtshofs zu akzeptieren, äußerte die Regierung deutliche Kritik.

„Experten zu Arbeitslosengeld und Mindestsicherung ORF Report“, Video von „videoattac2“, In: YouTube vom 19. Januar 2018.

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So teilte sie mit, ursprünglich sei die Mindestsicherung als Wiedereinstiegshilfe beispielsweise für Arbeitslose gedacht. Die Mindestsicherung sei aber nicht dazu gedacht, sie als eine Art bedingungsloses Grundeinkommen an Bedürftige auszuschütten. So praktiziere es aber beispielsweise die Stadt Wien.

Einzelnachweise

(1) Mindestsicherung: Regierung verabschiedet sich von 1500-Euro-Deckelung, In: Die Presse vom 14. März 2018. Abgerufen am 15. März 2018.

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Von Herbert

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