Wer in Deutschland eine Wohnung kauft, muss Grundsteuer auf den Kaufpreis bezahlen: Mal sind es, wie beispielsweise in Leipzig, auf den Kaufpreis einer 60-Quadratmeter-Wohnung im Wert von 90.000 Euro rund 3000 bis 4000 Euro, welche an die Kommune zusätzlich überwiesen werden muss. Dann sind es wieder, wie in Berlin, für den Kauf einer ebenfalls 60 Quadratmeter-Wohnung im Wert von 230.000 Euro gut 15.000 Euro Grundsteuer.

Hinzu kommt eine weitere Form der Grundsteuer, welche Wohnungsbesitzer, also Vermieter, zusätzlich an den Staat Jahr für Jahr abführen müssen und dieses aber auf Mieter umlegen dürfen.

Damit nicht genug: On top müssen Vermieter auf erzielte Mieteinnahmen und Pachten weitere Steuern von bis zu 43 Prozent in Deutschland bezahlen: Wer also beispielsweise in Leipzig 440 Euro Nettokaltmieteinnahmen hat und als Angestellter ein Jahresbruttogehalt von über 54.000 Euro im Jahr hat, für den gilt: Dann berechnet der deutsche Fiskus bereits den Reichensteuersatz in Höhe von 43 Prozent für jeden Euro, den diese Beispiel-Person eben über diesen 54.000 Euro im Jahr einnimmt – also beispielsweise durch Mieteinnahmen. CDU und SPD sei Dank.

Ob die Immobilie über einen hohen Immobilienkredit finanziert werden musste, spielt bei der Besteuerung der Mieteinnahmen und der Erhebung der zu zahlenden Grundsteuer kaum eine Rolle. Lediglich die Zinsen für den Kredit dürfen mit den Mieteinnahmen verrechnet werden.

Anzeige

Jetzt könnte aber zumindest im Bereich der Grundsteuer alles anders werden: Denn das Bundesverfassungsgericht im etwas öd-spießigen badischen Provinzstädtchen Karlsruhe soll nun über die Art und Weise, wie bislang die Grundsteuer in den rund 12.000 deutschen Kommunen erhoben wurde, neu entscheiden.

„Wir gehen davon aus, dass das bisherige Verfahren keinen Bestand haben wird“, wird Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags zitiert.

Man gehe davon aus, dass die Grundsteuer durch das Urteil am Bundesverfassungsgericht grundsätzlich deutlich teurer werden könnte, da sich die Berechnungsgrundlage verändern könnte.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert