Paukenschlag in der Rechtsprechung: Ausgerechnet die deutschen Finanzämter belasteten zu hohe Zinsen. Dies urteilte nun kein geringeres Gericht als das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof.

Konkret monierten die Richter, die deutschen Finanzämter hätten steuersäumige Bürger, Unternehmen oder sonstige Betroffene mit viel zu hohen Nachzahlungszinsen belastet, also letztlich abgezockt.

So sei ein monatlicher sehr hoher Nachzahlungszins von 0,5 Prozent der Steuerschuld, was effektiv einem Zinssatz von 6 Prozent pro Monat! entspricht, viel zu hoch, realitätsfern und sogar verfassungswidrig, kritisierten die Richter.

Dass die Verzugszinsen kein Pappenstiel sind, zeigt sich an der schieren Höhe: Alleine bei steuerlichen Betriebsprüfungen habe der Fiskus die vergangenen zwei Jahre rund zwei Milliarden Euro an angeblichen Verzugszinsen eingestrichen. Wie es ausschaut scheint ein Großteil davon zu viel gewesen zu sein.

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Der Bundesfinanzhof sagte, wonach für den aktuellen exorbitant hohen Zinssatz eine seriöse Begründung fehle. Als Basis des jetzigen Verzugszinssatzes nehmen die deutschen Finanzämter eine Regelung aus dem Jahr 1961. Doch sei genau diese Regel eine „realitätsferne Bemessung des Zinssatzes“. Er verletze den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, erklärten die Bundesrichter in ihrem Paukenschlag-Urteil.

Gnädig zeigten sich die Richter gegenüber den Finanzämtern mit der Zeitspanne, ab welcher sie das Unrecht eindeutig sehen: Ab 2015. Alle Steuersäumigen vor 2015, die in den Jahren zuvor wahrscheinlich Dutzende Milliarden Euro zu viel an Verzugszinsen oder Strafzinsen an die Finanzämter überweisen mussten, scheinen also keinen Regress nachträglich fordern zu können.

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