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Die Schweizerische Krankenversicherung Helsana erhöht mit einem Schreiben datiert auf Oktober 2022 eine Police Grundversicherung deutlich.

Künftig muss in dem uns vorliegenden Fall der Versicherte monatlich kräftige 15 Prozent mehr für die Helsana Krankenversicherung bezahlen.

So muss der Krankenversicherte künftig statt monatlich rund 220 Franken (223 Euro; Umrechnungskurs stand 1. November 2022) ab 1. Januar 2023 insgesamt 252,70 Franken bezahlen (256.20 Euro).

Aufs Jahr hochgerechnet sind dies 2676 Franken, beziehungsweise 2714 Euro.

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Das entspricht einem Anstieg des monatlich zu bezahlenden Krankenkassen-Beitrags um rund 15 Prozent. Wie zahlreiche andere Krankenkassen auch, begründet die Helsana Krankenversicherung die Preissteigerungen unter anderem mit den gestiegenen Ausgaben auf Grund der Corona-Pandemie, aber auch gestiegenen Preisen für Medikamente, sowie Ausgaben für Physiotherapeuten oder Psychotherapeutinen, beziehungsweise Physiotherapien und Psychotherapien.

Das Schweizer Gesundheitssystem gilt als weniger leistungsstark als das deutsche. Grund: Es fehlen häufig Fachärzte. Zudem werden Dienstleistungen und Medikamente oft sehr hoch berechnet, wobei vieles in durchschnittlichen Krankenversicherungs-Tarifen wiederum nicht abgedeckt ist.

Dafür verdienen Krankenpfleger und -Pflegerinnen oder Ärzte und Ärztinnen, ebenso Physiotherapeuten oder Physiotherapeutinnen erheblich mehr als in Deutschland.

  • Im Kanton St. Gallen erhält beispielsweise in einem uns bekannten Fall ein Jung-Arzt, Anfang 30, bereits mit einer 4-Tagewoche ein Monatsgehalt von 7200 Franken brutto. Das sind umgerechnet 7303 Euro.
  • Ein Physiotherapeut kommt leicht auf um die 6000 bis 6500 Franken, also 6086 Euro bis 6600 Euro Monatsgehalt.

Obendrein ist die Abgabenlast inklusive Steuern und Sozialabgaben in der Schweiz erheblich niedriger. Im Kanton Thurgau kann man von grob 30 Prozent Abgaben ausgehen, darunter sind 20 Prozent Steuern und 10 Prozent Rentenversicherung, Sozialabgaben.

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Ausländische Arbeitnehmer mit einer fünfjährigen Aufenthaltsgenehmigung B müssen in der Schweiz erst ab einem Jahreseinkommen von etwas über 80.000 Franken eine Steuererklärung abgaben.

Oft sind hier dann nachträglich an die Gemeinde und den Bund Steuern zu bezahlen, was das System etwas anders macht als in Deutschland. Bei einem Jahreseinkommen von um die 100.000 Franken muss ein Arbeitnehmer mit 6000 bis 10.000 Franken nachträglich zu zahlender Steuern an die Staatskasse rechnen.

Deshalb empfiehlt es sich, vorab mit dem örtlichen Finanzamt eine monatliche Abschlagszahlung zu vereinbaren, damit am Jahresende nicht die böse Überraschung kommt.

 

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Von Elke

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