Deutschland
In Deutschland können Vermieter Kosten, die aus der Generierung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung entstehen, steuerlich absetzen. Dies beinhaltet auch die Renovierungskosten. Als Vermieter können Sie Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der Immobilie anfallen, sofort als Werbungskosten absetzen. Hierbei ist es wichtig, dass diese Kosten nicht zu den Herstellungskosten zählen und somit nicht aktiviert werden müssen.
Österreich
In Österreich können Vermieter Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf der Immobilie anfallen, sofort als Werbungskosten absetzen. Hierbei ist es wichtig, dass diese Kosten nicht zu den Herstellungskosten zählen und somit nicht aktiviert werden müssen.
Schweiz
In der Schweiz können Vermieter Kosten für Unterhalt und Verwaltung von Liegenschaften steuerlich absetzen. Hierbei ist es wichtig, dass diese Kosten werterhaltend sind und somit steuerlich abzugsfähig sind. Die Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt von Liegenschaften im Privat- und Geschäftsvermögen wird im Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften erläutert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vermieter in Deutschland, Österreich und der Schweiz Renovierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen können. Es ist wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren.
Quellenverweise
: https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuern/natuerliche-personen/liegenschaftsunterhalt.html : https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/einkommensteuer/werbungskosten.html : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-02-Einkommensteuer.html