Ein Hintergrundbericht mit Zahlen, Geschichte, Urteilen, Presse- und Grundrechtsbezug – exklusiv für STEUERRATSCHLAG.eu
📊 58.300 Ermittlungen – und ein Koalitionsvertrag, der Meinungen strafbar macht
Kommentar – Zwischen 2013 und 2023 wurden laut Statista rund 58.300 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) in Deutschland registriert. Im Jahr 2023 allein: 8.600 Fälle. Das entspricht einem Anstieg von über 145 % seit 2013.
Quelle: Statista, Mai 2024 / BKA / ChatGPT Pro
Diese Zahl sagt nicht aus, wie viele Menschen verurteilt wurden – aber sie zeigt: Das staatliche Interesse an der Bewertung von Äußerungen wächst rapide.
🧠 Paragraf mit Geschichte – und ideologischem Erbe
Der 1960 eingeführte § 130 StGB entstand als Reaktion auf antisemitische Hetze. Doch schon in der NS-Zeit existierten Vorläufer, etwa das berüchtigte „Heimtückegesetz“ (1934), das regimekritische Aussagen mit bis zu fünf Jahren Haft belegte.
Spätere Erweiterungen:
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1994: Holocaustleugnung strafbar (§ 130 Abs. 3)
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2005: Gilt auch für Internet
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2022: Leugnung von Kriegsverbrechen strafbar (§ 130 Abs. 5)
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📍 Fall Bamberg 2025: Ein Meme als Straftat
Am 9. April 2025 verurteilte das Amtsgericht Bamberg den Publizisten David Bendels des DeutschlandKurier (Motto: „Heimat, Identität, Freiheit“) zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und damit einen Eintrag ins Führungszeugnis, was in vielen Jobs einem Berufsverbot gleichkommt.
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Grund: ein satirisches Meme mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
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Sie war auf einem Schild mit dem Text zu sehen: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“.
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Richter Martin Waschner sah darin keine Satire, sondern Verleumdung gemäß § 188 StGB (Quelle: Cicero, 09.04.2025, LTO.de, 2025)
Anzeige - Direktor des Amtsgerichts Bamberg ist: Martin Dippold.
- Der fürchterliche Richter am Amtsgericht Bamberg (finden wir zumindest; kommen wir jetzt in ein Straflager?) Martin Waschner, ist obendrein noch ständiger Vertreter des Direktors (Quelle: Justiz in Bayern)
Problematisch: Satire ist laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützt (BVerfGE 75, 369). Das Urteil greift somit tief in die Presse- und Kunstfreiheit ein.
⚖️ 1. Warum durfte überhaupt das Amtsgericht Bamberg entscheiden?
Die Zuständigkeit eines Amtsgerichts ergibt sich in der Regel aus dem:
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Tatortprinzip (§ 7 StPO) → Ort, an dem die Tat begangen oder der Erfolg eingetreten ist
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Wohnortprinzip (§ 8 StPO) → Wohn- oder Geschäftssitz des Beschuldigten
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oder aus Zuständigkeitszuweisung durch Ermittlungsbehörden
Im Fall David Bendels:
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Das Meme wurde im Internet verbreitet – damit gilt es als überregional abrufbar.
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Laut Berichten wurde es am 28. Februar 2024 veröffentlicht.
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Faeser wohnt nicht in Bamberg, der DeutschlandKurier ist in Hamburg ansässig.
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Dennoch wurde das Verfahren in Bamberg verhandelt, mutmaßlich, weil dort die Anzeige einging oder von der Staatsanwaltschaft gezielt dorthin gelenkt wurde.
👉 Das wirft die Frage auf, ob hier nicht bewusst „Forum-Shopping“ betrieben wurde – also die gezielte Auswahl eines Gerichts, das für scharfe Urteile bekannt ist.

📈 42.300 Hassmeldungen beim BKA – 88 % weiterverfolgt
Laut Bundeskriminalamt:
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Zeitraum: Juni 2021 – Dez. 2024
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42.300 gemeldete Beiträge
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86 % strafrechtlich relevant eingestuft
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88 % an Staatsanwaltschaften übergeben
Top-Paragrafen:
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§ 86a StGB (Symbole)
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§ 130 StGB (Volksverhetzung)
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§ 188 StGB (Beleidigung von Amtsträgern)
👉 Bewertung erfolgt durch Ermittler – nicht durch Gerichte. Ein Screenshot reicht für eine Anzeige.
⚖️ Was steht im Koalitionsvertrag 2025?
„Die bewusste Verbreitung von Falschbehauptungen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
(Koalitionsvertrag 2025, Kap. 4.4, Absatz 3933)
Doch wer entscheidet, was „falsch“ ist?
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Art. 5 GG schützt auch irrtümliche, provokante und überzogene Meinungen.
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Das BVerfG nennt Meinungsfreiheit „konstituierend für jede freiheitliche Demokratie“ (BVerfGE 7, 198).
👉 Wenn jedoch die nun im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankerte Formulierung gilt, wonach „die bewusste Verbreitung von Falschbehauptungen“ nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dann öffnet das die Tür zur staatlich lizenzierten Wahrheitsverwaltung.
Denn: Wer entscheidet, was falsch ist? Und: Wer beurteilt, ob eine Aussage „bewusst“ oder „versehentlich“ getätigt wurde?
Was heute als „falsch“ gilt, kann morgen als Fakt bestätigt sein.
Beispiel: Wer 2020 öffentlich äußerte, dass das Coronavirus möglicherweise aus einem Labor in Wuhan stammt, wurde in Deutschland als „Corona-Leugner“ oder „verfassungsfeindlicher Querdenker“ diskreditiert. Heute ist genau diese Hypothese wieder Teil internationaler Untersuchungen.
➡️ Mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit nach Kriterien wie „Absicht“ und „Richtigkeit“ wird aus einem Grundrecht eine staatlich verwaltete Lizenz zur Äußerung. Das widerspricht dem Geist des Grundgesetzes – und gefährdet den freien Diskurs.
📰 Pressefreiheit vor dem Strafrichter? Eine historisch gefährliche Entwicklung
In der Bundesrepublik Deutschland galt jahrzehntelang eine klare medienrechtliche Leitlinie:
Presse- und Meinungsäußerungen gehören vor spezialisierte Pressekammern der Landgerichte.
Diese Gerichte – insbesondere in Hamburg, Berlin, Köln oder München – verfügen über Richterinnen und Richter mit ausgewiesener Erfahrung in medienrechtlichen Abwägungen und einem profunden angeeigneten umfangreichen Wissen. Sie prüften bisher:
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Ist eine Äußerung Tatsachenbehauptung oder Meinung?
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Wird sie durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit und Pressefreiheit) gedeckt?
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Wo endet Kritik – und wo beginnt unzulässige Schmähung oder Verleumdung?
Diese Struktur war nicht zufällig. Sie war eine Lehre aus der deutschen Geschichte.
📚 Rückblick: Die Pressefreiheit als Antwort auf zwei Diktaturen
Nach dem Nationalsozialismus (1933–1945), der über Sondergerichte und politische Justiz oppositionelle Stimmen unterdrückte, und nach dem SED-Staat der DDR, der mit dem § 106 StGB (DDR) die „Staatsverleumdung“ unter Strafe stellte, beschloss das Grundgesetz 1949:
Die Presse muss frei sein – auch in ihrer Kritik an Regierung, Wirtschaft und Gesellschaft.
Darum wurde im westdeutschen Rechtsstaat ein eigenständiges Pressezivilrecht entwickelt – mit Instrumenten wie:
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Gegendarstellung
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Unterlassung
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Widerruf
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Persönlichkeitsrechtsschutz
Diese Verfahren fanden bewusst im Zivilrecht statt – unter hohen Hürden für Verbote oder Einschränkungen.
⚠️ Und heute? Rückfall ins Strafrecht – vor Amtsgerichten
Doch genau dieser historisch bewusste Schutz der Pressefreiheit wird heute systematisch ausgehebelt:
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Satirische Karikaturen,
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Kommentare über Politiker,
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Spitze Produktkritik
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oder zugespitzte Berichte über Unternehmen
werden immer häufiger nicht mehr vor Landgerichten mit Pressekammern verhandelt, sondern:
vor Amtsgerichten mit Strafbefugnissen, deren Richter und Richterinnen oft keine medienrechtliche Ausbildung haben.
Beispiel: David Bendels, Chefredakteur des DeutschlandKurier, wird im April 2025 vom Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) wegen eines satirischen Memes zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das Meme zeigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einem Schild: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“
Das Urteil: Keine Satire, sondern „verächtlich machende Tatsachenbehauptung“.
Quelle: Cicero, 09.04.2025
📉 Die Gefahr: Pressefreiheit wird zur Glückssache in Deutschland und es droht schnell Strafrechtsverfahren mit Knast-Aussichten
Was früher durch Fachgerichte auf Zivilrechtsbasis geprüft wurde, liegt heute in der Hand von:
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Einzelrichtern und Einzelrichterinnen in Strafabteilungen von beliebigen Amtsgerichten oder Landesgerichten.
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oft ohne medienrechtliche Vorerfahrung,
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mit unterschiedlichen Maßstäben für Meinungsäußerungen, Pressefreiheit oder Satirefreiheit.
Kritik an einem Politiker, an einer staatlichen Institution oder an einem Unternehmen kann heute schneller in einem Strafverfahren enden als in einer öffentlichen Debatte.
Weil Ermittlungsverfahren öffentlich dokumentiert werden, droht im schlimmsten Fall zusätzlich eine öffentliche Bloßstellung – ein moderner Pranger mit digitaler Reichweite.
Und wenn die Justiz noch nicht zugeschlagen hat, ist oft der mediale oder gesellschaftliche Mob nicht mehr weit. Der kommt aber auch gerne, wenn es zu solchen öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren kommt.
Die Botschaft an alle Kritiker lautet zunehmend:
Nicht argumentieren – sondern schweigen.
Und das betrifft längst nicht nur Satire. Auch:
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kommentierende Anmerkungen über Parteiprogramme,
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Meinungen zu Ministerentscheidungen,
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oder Kritik an Produkten, Klimapolitik oder Migration
werden zunehmend in Deutschland, in Europa strafrechtlich gerichtlich verfolgt – nicht wegen ihrer Wirkung, sondern wegen ihrer politisch unerwünschten Stoßrichtung.
🧠 Juristisch gesehen:
Diese Entwicklung steht im Gegensatz zum ursprünglich in Deutschland garantierten verfassungsrechtlichen Schutz durch Artikel 5 Grundgesetz:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“
– Art. 5 Abs. 1 GG
Laut deutschem Bundesverfassungsgericht umfasst dies ausdrücklich auch:
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Kritik an öffentlichen Personen
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Spott und Ironie
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meinungsstarke, sogar aggressive Polemik
(vgl. BVerfGE 93, 266 – „Soldaten sind Mörder“)
📚 Fazit von STEUERRATSCHLAG.eu:
Wenn nicht mehr die Pressekammern entscheiden, sondern die Strafabteilung eines Amtsgerichts,
wenn Satire nicht mehr als Satire erkannt wird, sondern als Verleumdung,
wenn Kommentare nicht mehr diskutiert, sondern gerichtlich unterdrückt werden –
dann verliert die Demokratie ihren Debattenraum.
STEUERRATSCHLAG.eu fordert deshalb:
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Rückführung aller Äußerungssachen vor Pressekammern mit Medienkompetenz
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Einführung eines bundeseinheitlichen Pressegerichtsstandes (z. B. nach Sitz des Mediums)
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Einschränkung der Zuständigkeit von Amtsgerichten bei öffentlichen Meinungsdelikten gegen Journalisten und Satiriker
Denn: Wer die Presse vor das Strafgericht zerrt, zerstört nicht nur Artikel 5 GG –
er zerstört das Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
🇺🇸 Internationale Kritik: Vance und Pompeo warnen
Am 21. Februar 2025 sagte US-Vizepräsident J.D. Vance auf der CPAC-Konferenz:
„Der amerikanische Steuerzahler wird nicht hinnehmen, dass in Deutschland Menschen ins Gefängnis kommen, weil sie einen gemeinen Tweet posten.“
Er verband dies mit der US-Militärpräsenz in Deutschland (rund 37.000 Soldaten). Auch Mike Pompeo, Ex-US-Außenminister (2018–2021), soll 2023 ähnliche Bedenken geäußert haben, will zumindest Chat GPT Pro-Abo-Version herausgefunden haben:
„Wenn Regierungen definieren, was gesagt werden darf, ist das keine Meinungsfreiheit mehr – sondern Meinungsverwaltung.“
📊 Strafmaße behautpete „Volksverhetzung“: Wer wurde wie bestraft?
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Deutscher Journalist David Bendels (2025): 7 Monate auf Bewährung – Meme über Faeser
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Akif Pirinçci (2023): 9 Monate Haft ohne Bewährung wegen angeblich „volksverhetzender Blogbeiträge“
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Ursula Haverbeck (2024): 16 Monate Haft wegen Holocaustleugnung
Quellen: welt.de / anwalt.org / lto.de
📰 Pressefreiheit – in Gefahr
Das deutsche Presse- und Medienrecht schützt Satire. Laut BVerfG ist sie sogar Ausdruck geistiger Auseinandersetzung (BVerfGE 75, 369).
Doch das Urteil von Bamberg zeigt: Gerichte ignorieren zunehmend diesen Schutz – wenn es gegen regierende Parteien geht.
Pressefreiheit endet dort, wo politisches Interesse beginnt.
📉 Meinungsfreiheit: Gefühlte Freiheit sinkt drastisch
Laut einer Umfrage von Allensbach/Media Tenor (2023) fühlen sich nur noch 40 % der Deutschen in der Lage, ihre Meinung frei zu äußern – der schlechteste Wert seit 1953.
2017 waren es noch 63 %.
➤ Warum? Soziales Klima, Shitstorms, Ausgrenzung, innere Zensur – und zunehmend auch die Angst vor Strafverfahren.
Hinzu kommt die Furcht vor dem Vorwurf angeblicher Volksverhetzung, Rechtsradikalismus, Staatsfeindlichkeit oder vermeintlicher Verfassungsfeindlichkeit.
Das Resultat: Viele ziehen sich zurück – nicht weil sie schweigen wollen, sondern weil sie sich nicht mehr trauen, zu sprechen.
🎯 Fazit von STEUERRATSCHLAG.eu
Was einst als Schutzinstrument gegen Hass gedacht war, wird heute:
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zum Werkzeug gegen Regierungskritik
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zur Drohkulisse gegen Satire
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zur Einschüchterung freier Presse
§ 130 StGB – ein demokratisch begonnenes Gesetz mit autoritären Folgen.
STEUERRATSCHLAG.eu fordert:
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klare Definitionen im Strafrecht
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juristisch überprüfbare Schutzklauseln für Satire und Presse
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eine Entkoppelung von „falscher“ Meinung und Strafverfolgung
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mehr Transparenz bei Ermittlungen und Verurteilungen
Denn:
In einer freien Demokratie darf man sagen, was andere nicht hören wollen. Und auch das, worüber der Staat sich ärgert.