Sehr gut – hier ist der präzisierte Einstieg des Artikels für STEUERRATSCHLAG.eu, mit klarem Hinweis auf geschätzte Zeitangaben:


💼 Koalitionsvertrag 2025 – Was Bürger, Unternehmen und der Staat erwartet

Ein wirtschaftlicher Hintergrundbericht mit Fakten, Wirkung und Originalzitaten – exklusiv für STEUERRATSCHLAG.eu


🧭 Ausgangslage & Methodik

Der von CDU, CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Das Dokument umfasst 146 Seiten und regelt die politische Agenda der neuen Bundesregierung.

Wichtiger Hinweis:
Ein konkretes Datum der Unterzeichnung oder Veröffentlichung ist im Vertrag nicht enthalten.
Für diesen Artikel wird davon ausgegangen, dass der Vertrag im ersten Quartal 2025 geschlossen wurde – dies ist eine Annahme auf Basis der Legislaturbezeichnung („2025“) und der Formulierungen in der Präambel.

STEUERRATSCHLAG.eu analysiert die wirtschaftliche Tragweite des Vertrags mit Hilfe von Zahlenrecherchen, statistischen Hochrechnungen und Modellschätzungen, durchgeführt mit der Pro-Version von ChatGPT (GPT-4, ca. 200 €/Monat).

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Alle Beträge, Betroffenenzahlen und Effekte auf den Bundeshaushalt sind modellhafte Näherungen. Sie basieren auf öffentlich zugänglichen Daten, politischer Erfahrung und realitätsnaher Hochrechnung – nicht auf offiziellen Regierungsberechnungen. Deshalb kann keine Gewähr für die absolute Richtigkeit der Zahlen-Angaben übernommen werden.


💼 Koalitionsvertrag 2025 – Was Bürger, Unternehmen und der Staat erwartet

Ein wirtschaftlicher Hintergrundbericht mit Fakten, Wirkung und Originalzitaten – exklusiv von STEUERRATSCHLAG.eu.


🔟 Top-Änderungen im Überblick – mit Wirkung & Quellen


1. Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Seite 46, Absatz 1484
Bisher galt der erhöhte Satz (38 ct) erst ab dem 21. km. Ab 2026 soll er ab dem 1. km gelten.
Schätzung: 15 Mio. Pendler → geschätzter Steuerausfall: –2,8 Mrd. €/Jahr, Steuergewinn für die Bürger +2,8 Mrd. €/Jahr.


2. Stromsteuer sinkt auf 0,1 Cent/kWh

Seite 30, Absatz 957
Die Abgabe wird auf das EU-Mindestmaß gesenkt – für Haushalte & Unternehmen.
Betroffen: 41 Mio. Haushalte + Industrie
Kosten für Staat: –7,0 Mrd. €/Jahr


3. Gastronomie bleibt bei 7 % Umsatzsteuer

Seite 47, Absatz 1498
Dauerhafte Abkehr von der Rückkehr zu 19 %.
Betroffen: 200.000 Betriebe, 82 Mio. Gäste/Jahr
Haushaltswirkung: –3,2 Mrd. €/Jahr

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4. Körperschaftsteuer sinkt auf 10 % (ab 2028)

Seite 46, Absatz 1433
In fünf Stufen ab 2028 – zur Förderung von Kapitalgesellschaften.
Kosten: –5,0 Mrd. €/Jahr bei 1 Mio. betroffenen Firmen


5. Mindestlohn steigt auf 15 €/h bis 2026

Seite 19, Absatz 551
Deutliches Plus für Geringverdiener – insbesondere im Einzelhandel, Gastro und Pflege.
Schätzung: 6 Mio. Beschäftigte → Haushaltswirkung: –12 Mrd. €/Jahr; Mehrbelastung für die Unternehmen, egal welcher Größenordnung: Geschätzte +12 Mrd. €/Jahr.

🧾 Auswirkungen auf Unternehmen und Branchen

Die Erhöhung des Mindestlohns hat unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Branchen:

  • Einzelhandel und Gastronomie: Diese Branchen stehen vor erheblichen Herausforderungen, da die Personalkosten einen großen Teil der Betriebsausgaben ausmachen.

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  • Pflegebranche: Hier gelten bereits höhere Branchenmindestlöhne, z. B. 16,10 € für ungelernte Kräfte ab Juli 2025.Siehe: Deutscher Gewerkschaftsbund.

📰 Medienbranche unter Druck: Mindestlohn treibt Verlage in die Enge

Verlage mit großem Zustellnetz, wie die Mitteldeutsche Zeitung, sehen sich durch die nächste Mindestlohnerhöhung mit massiven Mehrkosten konfrontiert – Kosten, die durch zusätzliche Einnahmen kaum noch zu kompensieren sind.

Die Mitteldeutsche Zeitung beschäftigt rund 4.000 Zusteller, die sowohl die Tageszeitung als auch die Wochenblätter General-Anzeiger und SuperSonntag in Sachsen-Anhalt verteilen. Der Verlag gehört zum Heinrich Bauer Verlag (Hamburg).

Die geplante Erhöhung des Mindestlohns – auch für Tätigkeiten ohne Ausbildungspflicht – dürfte hier zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen. Geld, das im klassischen Zeitungsgeschäft faktisch nicht mehr verdient wird.

Was folgt, ist der bekannte Reflex der Branche: Sparen.
Und sparen heißt: weniger redaktionelle Qualität, weniger Lokalberichterstattung, weniger Recherche.

Die Folge: Leser wenden sich ab – hin zu Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube, wo Nachrichten nicht geprüft, sondern emotionalisiert werden. Ein Teufelskreis.

Insgesamt wird geschätzt, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 15 € pro Stunde eine zusätzliche Belastung von etwa 12 Milliarden Euro pro Jahr für die Unternehmen bedeutet.

Legende & Basis:Monatsbrutto = Stundenlohn × 40 Std. × 4,33 Wochen
Geplante Werte geschätzt?: „Ja“ = keine gesetzliche Festschreibung, sondern Annahme basierend auf:
Inflationsanpassungen
politische Zielmarken
Tarifdynamik
Vorjahrestrends
Währungsumrechnung nicht vorgenommen – Monatswerte sind in Landeswährung angegeben

Anmerkungen:

  • USA: Der aktuelle bundesweite Mindestlohn beträgt 7,25 $ pro Stunde. Einige Bundesstaaten haben jedoch höhere eigene Mindestlöhne festgelegt.

  • Schweiz: Es existiert kein nationaler Mindestlohn; einige Kantone haben jedoch eigene Mindestlöhne eingeführt.ch.ch Einwandern Schweiz

  • Österreich: Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn; Löhne werden überwiegend durch Kollektivverträge geregelt.Arbeitsmarktservice Österreich + BMAS

  • Griechenland: Der monatliche Mindestlohn wird in 14 Zahlungen pro Jahr ausgezahlt.

  • Südafrika: Der Mindestlohn wird jährlich angepasst, basierend auf Empfehlungen der Employment Conditions Commission.Rivermate+1

 

 


6. Bürgergeld wird reformiert

Seite 17, Absatz 501
Wegfall der Karenzzeit, mehr Sanktionen.
Betroffen: ca. 5 Mio. Menschen (u. a. Langzeitarbeitslose, EU-Zugezogene, Geduldete)
Einsparung: –1,5 Mrd. €/Jahr

Hintergrund

⚖️ Bürgergeld in Deutschland: Vom Schutzmechanismus zur Gerechtigkeitsfalle

Das Bürgergeld, das 2023 das frühere „Hartz IV“ ersetzte, wurde mit dem Anspruch eingeführt, Menschen in schwierigen Lebenslagen besser zu fördern. In der Praxis jedoch verstärkt es gesellschaftliche Spannungen – zwischen Beitragszahlern und Nichtzahlern, zwischen Einheimischen und Neuzugezogenen.

🕰️ Rückblick: Wie es früher in Deutschland geregelt war

Bis 2004 galt: Wer arbeitslos wurde, erhielt Arbeitslosengeld I (ALG I) – abhängig von seinem früheren Einkommen. Wer danach länger als 12–24 Monate keine neue Stelle fand, rutschte in die Arbeitslosenhilfe (ALG II)ebenfalls einkommensabhängig, allerdings mit einem reduzierten Prozentsatz. Der Regelsatz betrug meist 57 % des letzten Nettoeinkommens (Alleinstehende) oder 60–67 % (mit Kind).

Die Arbeitslosenhilfe war eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, keine Sozialleistung.

Erst mit den „Hartz-Reformen“ wurde diese arbeitsleistungsbezogene Logik durch das pauschale System der Grundsicherung ersetzt – aus Arbeitslosenhilfe wurde Hartz IV, und später das Bürgergeld.


🧾 Und heute?

Heute gilt: Nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit endet der Anspruch auf ALG I – auch wenn jemand 30 Jahre lang in die Versicherung eingezahlt hat. Danach folgt Bürgergeld – mit einem pauschalen Regelsatz von 563 € pro Monat (Stand 2025) plus Miete, Heizkosten und ggf. weiterer Bedarfe.

Dabei macht das Bürgergeld keinen Unterschied zwischen:

  • einem 59-jährigen Facharbeiter mit 35 Jahren Beitragszeit

  • einem 24-jährigen Neuzuwanderer aus Rumänien

  • oder einem ukrainischen Kriegsflüchtling ohne deutsche Sprachkenntnisse

Das ist rechtlich zulässig – aber gesellschaftlich zunehmend umstritten.


🌍 Vergleich: Wie ist es in der Schweiz?

🇨🇭 Vergleich: Wie ist es in der Schweiz geregelt?

In der Schweiz erhalten arbeitslose Personen über die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein einkommensabhängiges Arbeitslosengeldbis zu 80 % des letzten Bruttolohns (bei unterhaltspflichtigen Personen) bzw. 70 % für Alleinstehende ohne Kinder.

  • Maximalbetrag: ca. 12.350 CHF pro Monat (rund 12.000 €, je nach Wechselkurs und Lohnhöhe)

  • Bemessungsgrundlage: Bruttoarbeitsentgelt der letzten 6 Monate

  • Bezugsdauer:

    • Regulär 400 Taggelder (= ca. 18,5 Monate bei 21,7 Arbeitstagen/Monat)

    • Bis zu 520 Taggelder (= ca. 24 Monate) bei Versicherten über 55 Jahren oder mit unterhaltspflichtigen Kindern

Ein Taggeld entspricht einem Werktag, nicht einem Kalendertag.
Gerechnet wird mit ca. 21,7 Werktagen pro Monat, sodass die Bezugsdauer deutlich über 1,5 Jahren liegt – teils sogar bis zu 2 volle Jahre.

Zusätzlich:

  • Anspruch nur bei mindestens 12 Monaten Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 2 Jahre

  • Selbstständige haben keinen Anspruch, es sei denn, sie waren zuvor als Arbeitnehmer versichert

📌 Fazit: Die Schweiz unterscheidet klar zwischen Einzahlern und Nichtzahlern – und honoriert langfristige Erwerbstätigkeit durch eine gerechtere, beitragsbezogene Leistung.

Quelle: Steuerratschlag.eu mit Hilfe von Chat GPT Pro-Version Abo. Stand: 8.4.2025

🚨 Gesamtbewertung

Das Bürgergeld mag verwaltungstechnisch einfacher sein – doch es ersetzt Solidarität durch Gleichmacherei. Wer jahrzehntelang eingezahlt hat, steht am Ende nicht besser da als jemand, der nie einen Euro in die Sozialkassen getragen hat.

STEUERRATSCHLAG.eu warnt: Das ist nicht sozial – das ist systemisch gefährlich. Denn ohne Gerechtigkeit verliert der Sozialstaat seine Legitimation.


7. 2.000 Euro steuerfrei für Rentner bei Weiterarbeit

Seite 20, Absatz 613
Anreiz für Fachkräfte im Ruhestand.
Betroffen: ca. 400.000 Rentner → Kosten: –0,8 Mrd. €/Jahr


8. Kapitalanlage wird gefördert

Seite 50, Absatz 1575
Langfristige Fondsanlagen & betriebliche Altersvorsorge steuerlich attraktiver.
Betroffen: 2,5 Mio. Anleger → Kosten: –0,5 Mrd. €/Jahr


9. Bundeswehr dauerhaft bei >1,5 % BIP finanziert

Seite 54, Absatz 1740
Der Verteidigungshaushalt wird gesetzlich festgeschrieben.
Zusätzliche Ausgaben: +10 Mrd. €/Jahr


10. 500 Mrd. Euro Sondervermögen für Infrastruktur

Seite 52, Absatz 1655
Straßen, Schienen, Krankenhäuser, digitale Verwaltung – verteilt auf 25 Jahre.
Jährlich verfügbar: ca. 20 Mrd. Euro


11. Digitalpakt Schule 2.0 & Bundesplattformen

Seite 71, Absatz 2242
Mehr Verantwortung des Bundes für Bildungstechnologien.
Betroffen: 11 Mio. Schüler + 800.000 Lehrer
Kosten: +3,5 Mrd. €/Jahr


12. Krankenhausfinanzierung aus Bundesfonds

Seite 52, Absatz 1655
Digitalisierung, Bau, Ausstattung – anteilig aus dem 500 Mrd. Sondertopf.
Betroffen: 1.900 Kliniken, 1 Mio. Beschäftigte
Kosten: +4,0 Mrd. €/Jahr


13. Ehrenamt wird steuerlich gefördert

Seite 46, Absatz 1487
Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €, Ehrenamtspauschale auf 960 €.
Betroffen: ca. 5 Mio. Personen
Kosten: –0,1 Mrd. €/Jahr


🔐 Zusatz: Freiheitsrechte, Datenschutz, Digitalisierung & Justiz


Datenschutzreform & Datenstrategie

Seite 70, Absätze 2250–2255

  • DSK wird gesetzlich verankert
  • Zuständigkeiten werden bei einer Bundesstelle gebündelt
  • Open Data & Datentreuhänder gesetzlich abgesichert
  • DSGVO-Vereinfachung für KMU, Ehrenamt & Beschäftigte geplant

Vorratsdatenspeicherung (light)

Seite 85, Absatz 2630

  • Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen + Portnummern
  • Nur Zugriff bei richterlichem Beschluss
  • Inhalte bleiben unberührt

Strafverfolgung & Cyberkriminalität

Seiten 90–92, Absätze 2855–2866

  • Strafbarkeit von Deepfakes, Cyberstalking, digitalem Gewaltschutz
  • Neue Regeln zur Vermögensabschöpfung bei organisierter Kriminalität
  • Schutz von Kommunalpolitikern, Rettungskräften und Ärzten vor Gewaltakten

Meinungs- & Pressefreiheit

Seite 123–126, Absätze 3931–3955

  • ⚠️ Was plant der Koalitionsvertrag 2025?

    Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU & SPD heißt es (Kapitel 4.4, S. 124, Abs. 3933):

    „Die bewusste Verbreitung von Falschbehauptungen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

    Diese Formulierung ist aus grundrechtlicher Sicht problematisch:

    • Artikel 5 GG schützt nicht nur richtige, sondern auch irrige, unbequeme und provokante Meinungen.

    • Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig:

      „Meinungsfreiheit ist konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung.“
      (BVerfGE 7, 198; ständige Rspr.)

    Indem der Koalitionsvertrag „Falschbehauptungen“ explizit ausschließt – ohne sie klar zu definieren oder ein objektives Prüfverfahren zu nennen –, entsteht eine juristische Grauzone. In der Praxis entscheidet:

    • eine Polizeibeamter → ob Anzeige erstattet wird,

    • eine Staatsanwaltin → ob Anklage erhoben wird,

    • ein Gericht → ob verurteilt wird.

    In jeder Verfahrensstufe – von der Anzeige über die Einstufung bis zur Anklage – fließt zwangsläufig eine subjektive Bewertung ein: durch Polizisten, Staatsanwälte, Richter.

  • Lesen Sie dazu auch unser Spezial: ⚖️ Volksverhetzung: Zehntausende Verfahren – und ein Koalitionsvertrag, der das Strafrecht verschärft.

  • Laut Bundeskriminalamt (BKA) mussten die Polizeibehörden zwischen Juni 2021 und Dezember 2024 insgesamt 42.300 Meldungseingänge über angebliche Hassrede und ähnliche Delikte bearbeiten – ein Rekordwert. Die Hürde für ein Verfahren ist dabei oft gering: Ein Screenshot, ein Tweet, ein anonymer Hinweis reichen heute vielfach aus, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, insbesondere wegen des Tatbestands der Volksverhetzung (§ 130 StGB).

    Der Eindruck verfestigt sich: Deutschland entwickelt sich rechtlich und gesellschaftlich in Richtung eines Vorverurteilungsstaates – in dem der bloße Verdacht genügt, um polizeiliche Maßnahmen auszulösen. Subjektive Einschätzungen von Beamten oder Staatsanwälten entscheiden zunehmend über Ermittlungsverlauf und soziale Folgen – nicht selten gegen Menschen, die schlicht ihre Meinung sagen.

    Diese Dynamik weckt Erinnerungen an dunkle Kapitel deutscher Geschichte:
    Zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (dem Vorläufer des heutigen Deutschlands) mehr als 25.000 Menschen wegen angeblicher Hexerei oder Ketzerei hingerichtet – oft auf Basis vager Denunziationen, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder moralischer Abweichungen.

    Der Mechanismus:
    Ein anonymer Hinweis → ein Verdacht → ein Inquisitionsverfahren → die Folter – oft, um ein Geständnis zu erzwingen.
    Was als Schutz der „wahren Ordnung“ begann, wurde zum ideologischen Instrument staatlicher Kontrolle.

    Heute genügt kein Folterstuhl mehr, aber der soziale, finanzielle und psychologische Druck auf die Beschuldigten kann ähnlich zerstörerisch wirken. Wer sich äußert, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Wer schweigt, wird mitunter der „stillen Billigung“ bezichtigt.

    STEUERRATSCHLAG.eu warnt:
    Der moderne Rechtsstaat muss sich daran messen lassen, ob er die Meinungsfreiheit auch dort schützt, wo es unbequem wird.
    Wer aus Angst vor Strafe schweigt, lebt nicht mehr in Freiheit – sondern im Schatten einer digitalen Inquisition.

🕰️ Historischer Faktencheck: Hexenverfolgung in Deutschland

  • Die systematische Hexenverfolgung begann im späten 14. Jahrhundert, nicht erst im 15. Jahrhundert.

  • Der erste überlieferte Hexenprozess in Mitteleuropa fand 1431 in der Schweiz (Valais) statt, aber bereits im späten 1300er-Jahre gab es Einzelfälle in Süddeutschland.

  • In Deutschland häuften sich Hexenverfolgungen ab etwa 1480, vor allem mit dem Erscheinen des berüchtigten Buches „Malleus Maleficarum“ (Hexenhammer) im Jahr 1487.

  • Höhepunkt der Hexenprozesse war das späte 16. bis frühe 17. Jahrhundert – besonders zwischen 1580 und 1650.

  • Besonders betroffen: Süddeutschland, Franken, Rheinland, Teile Hessens, das Hochstift Bamberg, Fulda, Würzburg, Ellwangen, Trier.

📉 Ende der Verfolgungen:

  • Die letzten dokumentierten Hinrichtungen wegen Hexerei fanden in Deutschland in den 1770er Jahren statt.

  • Letzte bekannte Hexenhinrichtung im Heiligen Römischen Reich: 1775 in Kempten (Allgäu).

👉 Insgesamt wurden im Gebiet des heutigen Deutschlands laut Forschungen zwischen 25.000 und 60.000 Menschen der Hexerei beschuldigt – 80 bis 85 % davon Frauen.
(Quellen: Wolfgang Behringer, Rainer Decker, Deutsches Historisches Museum)


🧾 Fazit

Der Koalitionsvertrag 2025 bringt eine Mischung aus:

  • Steuerlicher Entlastung
  • Haushaltspolitischer Belastung
  • Digitalem Reformwillen
  • Rechtspolitischer Härte

Die Agenda ist ambitioniert – finanziell gestützt durch ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen. Viele Details bleiben offen – insbesondere bei Umsetzung, Verwaltung und Finanzierung ab 2027.

STEUERRATSCHLAG.eu wird alle wirtschaftlichen Maßnahmen weiter begleiten – faktenbasiert, rechnerisch nachvollziehbar und politisch unabhängig.

Grobe Statistik-Übersicht (ohne Gewähr):

📘 Koalitionsvertrag 2025 – Übersicht der Betroffenenzahlen (geschätzt, soweit verfügbar)

Hinweis: Alle Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Daten, Modellrechnungen oder fundierten Schätzungen für Deutschland – ohne Gewähr.

Themenfeld Betroffene (geschätzt, Deutschland)
Pendlerpauschale 15 Mio. Pendler (Schätzung)
Stromsteuer 41 Mio. Haushalte + Industrie
Gastronomie-USt 82 Mio. Gäste/Jahr (inkl. Wiederholer) + 200.000 Gastronomiebetriebe
Körperschaftsteuer 1 Mio. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
Mindestlohn 6 Mio. Niedriglohnbeschäftigte (geschätzt)
Tarifbindung (Vergabe) ca. 200.000 Unternehmen mit Bundesaufträgen
Rente (Weiterarbeit) ca. 400.000 Rentner mit Erwerbseinkommen
Grundsicherung (Bürgergeld) ca. 5 Mio. Menschen in 3,9 Mio. Bedarfsgemeinschaften (u. a. Langzeitarbeitslose, EU-Bürger, Asylberechtigte)
Arbeitslosengeld ca. 2,5 Mio. ALG-I-Empfänger jährlich
Aktienfonds-Steuern ca. 500.000 Anleger mit Start-up-/Langfristfonds
Rentenfonds-Steuer ca. 2 Mio. private Altersvorsorgesparer (Schätzung)
Wehretat / Bundeswehr Bundeswehr + Zulieferer: mehrere hunderttausend Personen
Polizei & Sicherheit ca. 300.000 Polizeikräfte bundesweit (inkl. Landespolizei)
Straßen & Infrastruktur Alle Bürger & 11.000 Kommunen – Infrastruktur ist gesamtstaatlich relevant
Bildung & Schulen ca. 11 Mio. Schüler + 800.000 Lehrkräfte
Gendern / Verwaltung Alle Verwaltungsmitarbeiter + Bevölkerung (Verwaltungssprache betrifft jeden)
CO₂-Bepreisung / ETS 2 Alle Haushalte + Unternehmen mit fossilem Energieverbrauch (Heizung, Strom, Mobilität etc.)
Auto / E-Mobilität ca. 1 Mio. E-Auto-Käufer jährlich (geschätzt)
Bußgelder / Ordnung Alle Verkehrsteilnehmer, Behörden, Polizei, Kommunen
Öffentlich-rechtl. Rundfunk 83 Mio. Beitragszahler (Bürger & Unternehmen), 21 Sendeanstalten
Krankenhausfinanzierung 1.900 Krankenhäuser, 900 Träger, ca. 1 Mio. Beschäftigte
Gesundheitssystem allgemein 73 Mio. gesetzlich Versicherte (GKV)
Ehrenamt & Vereine ca. 5 Mio. Menschen ehrenamtlich engagiert (Schätzung)

 

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Von Marcus

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