Es ist einer der größten in Italien bekannt gewordenen Steuerhinterziehungs-Vorwürfe – jener gegen Apple.
Deshalb soll der reichste Konzern der Welt, der alleine im Jahr 2015 geschätzt gut 44 Milliarden Euro Gewinn erwirtschaftete, nun 318 Millionen Euro Steuern in Italien nachzahlen.
Grund für die nachträgliche Steuerzahlung ist, dass der US-Konzern Apple Umsätze in Italien in Höhe von gut einer Milliarde Euro verschwiegen haben soll. Nach Ermittlungen der italienischen Steuerbehörden soll Apple nun 318 Millionen Euro Steuern bezahlen. Apple selbst äußerte sich bislang nicht zu dieser enormen Summe, was etwas verwundert, schließlich ist Apple ein börsennotierter Konzern.
„Man stelle sich einmal vor, ein deutscher Konzern hätte in den USA Umsätze und Steuern in diesem Umfang verschwiegen, so hätte das amerikanische Justizministerium garantiert eine Strafe ausgesprochen, die um ein vielfaches höher gewesen wäre, als Apple es nun in Italien bezahlen musste“, sagt der Partner einer großen Kölner Steuerkanzlei gegenüber steuerratschlag.eu.
Verwunderung über die Diskretion im Umgang mit dem Steuer-Betrugsvorwurf gegen Apple in Italien
Über den Steuerbetrugs-Vorwurf gegen Apple hatte als erstes die italienische Zeitung „La Repubblica“ berichtet. „Auch das verwundert, dass bei über einer viertel Milliarden Euro wahrscheinlicher Steuerhinterziehung weder das italienische Finanzministerium, noch das Justizministerium oder die Finanzbehörden eine größere öffentliche Stellungnahme dazu abgegeben haben“, sagte der Kölner Steuerfachmann gegenüber steuerratschlag.eu weiter.
Außerdem sei verwunderlich, warum es keine strafrechtlichen Ermittlungen gebe: „In Deutschland kommt es schon vor, dass Kleinstunternehmer, denen man vorwirft angeblich Steuern hin Höhe von 250.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben durch Beschäftigung eines angeblichen Scheinselbstsändigen in U-Haft genommen werden“, führt er weiter aus. Einen solchen Fall habe er derzeit als Klienten.
Der Klient sei durch dieses harte Vorgehen in seiner Existenz vernichtet worden. Der Mini-Unternehmer hatte vier fest angestellte Mitarbeiter und über fünf Jahre einem externen IT-Berater monatlich 2000 Euro für die Betreuung seiner IT bezahlt. Diesen IT-Berater wertete die Steuerfahnung als Scheinselbständigen, der von dem Mini-Unternehmer angestellt werden hätte müssen. So lautet zumindest der Vorwurf.
Dass Apple nun in Italien Steuern nachbezahlen musst, liegt auch daran, dass die italienische Regierung angeblich das von Apple aufgebaute Steuerverhinderungs-Modell in EU-Staaten nicht länger akzeptieren wollte.
US-Konzerne bringen Mitgliedsländer der Europäischen Union durch Steuertricks um Milliarden
Apple wendet, wie zahlreiche andere US-Konzerne, gerne den Trick an, dass auf Rechnungen in Italien eine Steueradresse in einer Steueroase – im Falle Italiens Irland – angegeben wird. Das bedeutet, dass dann die in Italien erwirtschafteten Umsätze buchhalterisch in Irland verbucht werden und nicht dort, wo sie tatsächlich gemacht wurden. Ähnlich arbeitet beispielsweise der größte Marketplace der Welt, der US-Konzern Amazon.
Durch diesen Steuertrick hätten amerikanische Superkonzerne europäische Staaten um Dutzende Milliarden Euro Steuern in den vergangenen Jahren gebracht, monieren Kritiker. Die Europäische Union kündigte an, diese Steuertricks künftig unterbinden zu wollen.