Die Zinsen sollen bei Überziehung des Girokontos begrenzt werden.
Die Zinsen sollen bei Überziehung des Girokontos begrenzt werden.

Bis zu 13 Prozent verlangen einige deutsche Banken dafür, wenn man sein Konto über das vereinbarte Kreditmaß hinaus auf dem Girokonto überzieht. Das sorgt seit Jahren für Kritik bei Verbraucherverbänden.

Jetzt lenken immer mehr Sparkassen ein und möchten künftig zumindest bis zu einem bestimmten Betrag keine zusätzlichen Zinsen mehr dafür verlangen, wenn der Verbraucher sein Guthaben auf seinem Girokonto aufgebraucht hat und über das vereinbarte Maß hinaus ins Minus geht, also Geld von der Bank in Anspruch nimmt:

Regulär werden bislang für Überziehungen der Dispokreditlinie Zinssätze von 3,5 Prozent verlang (beispielsweise durch die Deutsche Bank) oder 5,5 Prozent (Deutsche Postbank). Dieser Zins wird aber on-top fällig: Also auf die sonst üblichen Dispokreditzinsen. Dieser liegt derzeit bei durchschnittlich 9 Prozent.

Unter einem Dispozins versteht man jenen Zins, welcher fällig wird für eine von der Bank per Vertrag erlaubte Kontoüberziehung. Alle anderen von der Bank geduldeten Kontoüberziehungen werden üblicherweise mit einem hohen Strafzins belegt, welcher sich leicht bei insgesamt um die 13 Prozent bewegen kann.

Bereits vor einem Jahr hatte als eine der ersten in Deutschland aktiven Banken, die ING-Diba erklärt, wonach sie als erste Großbank in Deutschland den Überziehungszins für Girokonten sogar ganz gestrichen habe. Seitdem müssen Kunden der ING-Diba nur noch den üblichen – wenngleich auch recht hohen – Dispokreditzins bezahlen.

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Nach dem innovativen Schritt der ING-Diba ziehen nun immer mehr der deutschen Kreissparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken nach. Zwar berechnen viele dieser regional stark verankerten Kreditinstitute nach wie vor Zinsen im zweistelligen Bereich für Kunden, welche ihre Girokonten überziehen – trotz der Niedrigstzinspolitik der Europäischen Zentralbank in Frankfurt (EuZB).

Dennoch soll auch bei immer mehr Sparkassen oder Raiffeisenbanken, also den typischerweise regional in Deutschland verankerten Geldinstituten, künftig gelten: der mit dem Kunden vereinbarte Dispokreditzins soll nicht mehr mit einem weiteren Strafzins bei Überziehung des vereinbarten Kreditrahmens auf dem persönlichen Girokonto erhöht werden.
Bereits vor einem Jahr hatte allerdings Georg Fahrenschon, der Präsident des Sparkassenverbands (DSGV), erklärt, wonach man nach wie vor den Überziehungskredit als solchen ansehe, welcher nicht vereinbart war, sondern lediglich in Ausnahmefällen zeitlich limitiert dulde.
Jedenfalls teilte nun der DSGV mit, wonach es eine Tendenz gebe, dass immer mehr Sparkassen auf den Strafzins zusätzlich zum vereinbarten Dispokreditzins verzichteten. Demnach würde nach Schätzungen mittlerweile rund die Hälfte der gut 416 deutschen Sparkassen auf einen Strafzins zusätzlich zum Dispozins verzichten.

Ob dieser Trend auch bei den Volksbanken oder Raiffeisenbanken gilt, sei nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken nicht bekannt.

Dass nun immer mehr Banken beim Streitpunkt hohe Zinsen auf Girokonten einlenken, mag aber auch nicht nur ganz freiwillig geschehen. Immerhin ist aus dem Umfeld des deutschen Bundesjustizministers, Heiko Mass (SPD) zu hören, dass man in Berlin über eine gesetzliche Begrenzung der verlangten Zinsen für Überziehungskredite auf Girokonten nachdenke.

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Außerdem sollen künftig die Banken ihre Kunden über Alternativen zu hohen Überziehungskrediten informieren müssen. Als Alternative zum teuren Überziehungskredit dürfte für die meisten Verbraucher am ehesten ein mit der jeweiligen Hausbank vereinbarter Ratenkredit in Frage kommen.

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