Bislang nahm es der türkische Staat weder beim Kauf von Wohnungen oder Häusern mit dubiosem Geld, noch bei der Versteuerung von Mieteinnahmen, nicht sehr ernst.
Beispielsweise erfuhr steuerratschlag.eu unlängst einen realen, aber ungewöhnlichen klingenden Fall von Steuerhinterziehung: Eine türkische Kölner Transgender-Frau, die monatlich in deutschen Prostituierten-Puffs zwischen 30.000 und 50.000 Euro unversteuert einnimmt, kaufte sich unlängst eine Wohnung in Istanbul. Sie hatte die Wohnung in einer Anzeige gefunden, hatte damals aber keine 150.000 Euro in bar bei sich.
Drei Monate später kam sie wieder und legte das Geld bar auf den Tisch. Woher das Geld stammte, interessierte in der Türkei niemanden. Es ist nicht die erste Immobilie, die sich die Transgender-Frau zulegte. So besitzt sie mittlerweile mehrere Häuser und sogar ein Hotel in der Türkei. Alles gekauft von unversteuertem Prostituiertem-Geld. Denn die türkische Transgender gehört zu den absoluten Top-Verdienern in Deutschlands Transgender-Szene. Viele verkappt schwule reiche Freier sind bereit, für eine Sex-Sitzung mit der Dame leicht über 700 Euro für zwei Stunden zu bezahlen:
„Die macht das total professionell. Sie hat einen Basispreis, aber jede einzelne sexuelle Handlung, die das Küssen übersteigt, lässt sie sich zusätzlich vergüten. Sie nimmt den Managern das Geld ab, was sie sich selbst verdient haben“, erklärt einer, der die Transgender-Prostituierte gut kennt. So komme die Frau – oder der Mann, je nach Sichtweise – leicht auf 2000 bis 3000 Euro Einnahmen am Tag. Steuerfrei. Von Monat zu Monat zieht sie von Stadt zu Stadt, von Puff zu Puff. Steuern bezahlt hat sie noch nie – weder in Deutschland noch in der Türkei.
Dubiose Bargeldzahlungen mit Hunderttausenden Euro unversteuertem Geld sind in der Türkei keine Ausnahme
Ob sich der Hang zu dubiosen Geldgeschäften in der Türkei künftig angesichts einer neuen Steuergesetzgebung ändert, darf bezweifelt werden. Allerdings sollen künftig wenigstens die Mieteinnahmen in der Türkei versucht werden zu versteuern. Doch das dürfte ebenfalls nicht einfach werden: Denn Millionen Immobilienbesitzer in der Türkei sind es gewohnt, ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser zu vermieten und sich das Geld eins zu eins unversteuert in die Taschen zu stecken.
Wer künftig sich jedoch in der Türkei nicht der Gefahr aussetzen möchte, als Steuerhinterzieher von der Erdogan-Justiz angeklagt zu werden, der sollte sich einen Termin deutlich im Kalender merken: Seit 1. Januar 2016 müssen Mieteinnahmen gesetzlich vorgeschrieben in der Türkei versteuert werden und das soll auch stärker als bislang überprüft werden.
Klar ist aber auch: Für den türkischen Staat dürfte es nicht einfach werden, Steuern für Mieteinnahmen einzutreiben in einem Land, in welchem häufig keine Mietverträge vergeben werden und die Mieteinnahmen cash entgegengenommen werden.
Dennoch ist die Gefahr groß, ins Visier des Erdogan-Regimes zu geraten. Denn dann genügen schon Vorwürfe, man habe die Steuern nicht bezahlt, um ins Gefängnis gesperrt zu werden. Die Beweislast liegt nämlich im Falle der türkischen Justiz häufig beim Angeklagten. Er muss seine Unschuld beweisen und nicht die Justiz unbedingt die Schuld.
Seltsame Ausnahmen bei der Versteuerung von Mieteinnahmen
Jedoch gibt es, wie so oft in der Türkei, seltsame Ausnahmen. Wer nachweist, dass er als Arbeitgeber fungiert und in dieser Form Wohnraum zur Verfügung stellt, darf einen Antrag stellen, um von der Versteuerung von Mieteinnahmen befreit zu werden. Das klingt sozial, ist es aber nicht: Denn vor allem Reiche verfügen in der Türkei über Wohnraum, den sie vermieten können. So stützt das Erdogan-Regime einmal mehr seine Hunderttausenden reichen Förderer, aber auch die breitere besitzende wohlhabende Mittelschicht.
Ebenfalls für ein aufgeklärtes Land ungewöhnlich klingt, dass in der Türkei ein der Steuerhinterziehung Bezichtigter damit rechnen muss, dass ein Strafverfahren dem Arbeitgeber mitgeteilt wird.
Dennoch: Formal müssen Steuererklärungen für Mieteinnahmen in der Türkei bis spätestens 25. März 2016 für das Jahr 2015 angegeben werden. Aber auch das klingt ungewöhnlich für: Denn so gibt es eine Obergrenze von Mieteinnahmen, welche versteuert werden müssen.
Auch damit bevorzugt die Erdogan-Regierung eigene Wähler, eben die wohlhabende Mittelschicht oder die Reichen. So müssen in der Türkei für Häuser lediglich Mieteinnahmen in Höhe von 3600.00 Türkische Lira (T.L) versteuert werden, also umgerechnet 1.126 Euro. Vermietet jedoch ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter Wohnraum in Häusern, so gilt die Obergrenze für die Versteuerung der Mieteinnahmen in Höhe von 29000.00 T.L, beziehungsweise umgerechnet 9.070 Euro. Dies gilt aber nur für jenen Fall, dass kein Antrag auf Steuererlass gestellt und genehmigt worden ist.
Für die Steuererklärung und Übermittlung von Mieteinnahmen stellt der türkische Staat das Portal https://intvd.Gib.gov.tr/hazirbeyan/ zur Verfügung. Detaillierte Informationen über die Steuer-Zahlungsmethoden in der Türkei können zudem über https://intvd.gib.gov.tr/hazirbeyan/odemeKanallari.html abgefragt werden.