In einem Rundschreiben des Finanzministeriums von Italien klärt dieses Pädagogen, wozu auch Lehrer gehören, auf, was diese mit der neuen Steuerreform absetzen dürfen und was nicht.
So dürfen künftig Pädagogen in Italien 50% der Anschaffungskosten für Haushaltsgeräte, Möbel, sowie weitere Produkte des Gesundheitswesens, absetzen. Ebenso absetzbar sind Renovierungskosten. Voraussetzung ist allerdings grundsätzlich, dass ein beruflicher Bedarf für steuerlich absetzbare Produkte oder Dienstleistungen von den Pädagegen nachgewiesen wird.
Nicht abgesetzt werden dürfen umfangreichere Umbaumaßnahmen im Bad, sofern diese nicht primär Elementar-Instandzsetzungen umschließen: Lässt beispielsweise ein Pädagoge eine Badewanne ausbauen, um eine behindertengerechtere einzubauen, darf dieses nicht automatisch als beruflich notwendige Ausgabe steuerlich in Italien abgesetzt werden. Allerdings ist beispielsweise der Ersatz eines in die Jahre gekommenen Heizsystems zu 50% steuerlich absetzbar.
Steuerliche Vorteile gibt es für Pädagogen in Italien auch im Bereich der Anschaffung von Gesundheitsprodukten. Wer beispielsweise für Therapien im Rahmen des Gesundheitswesens Produkte kauft – beispielsweise eine Salztherapie (Halotherapie) – der darf die 19% bezahlte Steuer absetzen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass man dem italienischen Finanzamt deutlich machen kann, dass die Produkte tatsächlich für eine Therapie eingesetzt wurden.
Für Studenten und Schüler gilt zudem: Bestimmte Kosten für den Schulbesuch dürfen ebenfalls mit 19% abgesetzt werden. Allerdings gilt hier eine Obergrenze pro Student von 400 Euro im Jahr. Absetzbar sind sowohl Studiengebühren, sowie die Aufwendungen für die Kantine.
Steuerlich unbegrenzt absetzbar sind in Italien zudem Spenden für Schulen oder Universitäten. Das gilt auch für zweckgebundene Spenden, die beispielsweise dem Kauf von Druckerpatronen dienen oder den Wartungsarbeiten von Computern.
Konkretere Details zur steuerlichen Absetzbarkeit von Anschaffungen für Pädagogen können unter www.agenziaentrate.it nachgelesen werden.
Steuererklärungen müssen in Italien unterschrieben werden und mit der Kopie des Personalausweises entweder per Post oder Fach an das zuständige Finanzamt gesendet werden.