Wer in Mexiko krank wird, kann seine nachweisbaren Krankenkosten von der Steuer absetzen. Darauf weist jetzt das auch für Steuern zuständige „Servicio de Administración Tributaria“ (SAT) hin.
Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist allerdings, dass das jährliche Einkommen 400.000 Mexikanische Pesos in Mexiko nicht überschreitet, also 20.438 Euro. Außerdem würden für bestimmte Berufsgruppen, wie für Anwälte, weitere Reglementierungen gelten, schreibt das mexikanische Nachrichtenportal dineroenimagen.com.
Grundsätzlich gilt für die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben, wie Krankenkosten, dass sie maximal 10 Prozent des Einkommens pro Jahr ausmachen. Unter den Krankenkosten können auch Kosten für den Partner und die Familie abgesetzt werden.
Absetzbar sind in Mexiko zudem Ausgaben für die Schule, den Weg zur Schule oder Arbeitsstätte, Ausgaben für Beerdigungen, Spenden an autorisierte Institutionen, echte Zinsaufwendungen für Hypothekendarlehen für das eigene Heim, Ausgaben für eine ergänzende private Rente oder lokale Steuern für Löhne.
Selbst Gebühren, welche mit einem digitalen Zahlungsverkehr verbunden sind, dürfen in Mexiko steuermindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wie in immer mehr Ländern können in Mexiko Steuererklärungen online abgegeben werden. Hierfür benötigt der Steuerzahler eine eSignature sowie ein Passwort für die Übermittlung an das SAT.