In einem ungewöhnlichen Kampf sieht sich der karibische und zu den USA gehörende Inselstaat Puerto Rico: So bittet die Inselregierung den Kongress in Washington darum, Bankrott gehen zu dürfen.
Doch Washington lehnt bislang ab und erklärt, für eine Insolvenz von Puerto Rico gebe es keine rechtliche Grundlage. Puerto Rico, in der Nähe der Dominikanischen Republik gelegen, schiebt eine Haushaltsschuld in Höhe von 72 Milliarden US-Dollar (64,5 Milliarden Euro) vor sich her und sagt, man könne diese nicht mehr bedienen.
Die Inselregierung von Puerto Rico erklärte vor dem Washingtoner Kongress, man beziehe sich in seinem Antrag auf Erlaubnis, die Insel offiziell für zahlungsunfähig gegen seine Gläubiger zu erklären, auf ein aus dem Jahr 1917 stammendes amerikanisches Bundesgesetz. Dieses Gesetz hatte klare Grenzen für erlaubte Haushaltsdefizite genannt.
Doch galt dieses Gesetz wiederum nur bis 1952, also dem Jahr, als Puerto Rico offiziell eine eigene Verfassung verabschiedete, aber dennoch gleichzeitig Mitglied im amerikanischen Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika bleiben wollte.
Die meisten Schulden hat Puerto Rico nach Angaben der International New York Times über Bonds im Rahmen von triple-tax-exempt direkt in den amerikanischen Bundesstaaten aufgenommen.
Diese Konzentration auf amerikanische Schuldner ist nach Aussage der International New York Times einer der Gründe, weshalb der Kongress in Washington verhindert, dass Puerto Rico sich offiziell als zahlungsunfähig bezeichnet. In diesem Falle würden nämlich die Gläubiger kein Geld oder nur noch einen Teil ihrer Forderungen zurückbezahlt bekommen.
Hintergrund ‚Triple-Tax-Free‘
Nach Angaben der Online-Enzyklopädie investopedia.com handelt es sich bei ‚Triple-Tax-Free‘ um eine Schuldaufnahme auf Landes- und Bundesebene, welche von einer Steuer befreit ist.
Es sind also steuerfreie Zinszahlungen möglich, was amerikanische Bundesstaaten gerne zur eigenen Refinanzierung nutzen. Die US-Verfassung verbietet die Besteuerung von Zinsen für Darlehen an amerikanische Kommunen („municipalities“) und Bundesstaaten.
Leitgedanke dabei ist, dass die Geldgeber ihr Geld aus „Höflichkeit“ an den amerikanischen Staat verleihen und dafür eine geringere Rendite in Kauf nehmen, aber eben steuerliche Vorteile daraus ziehen.