Das Küstenland Schleswig-Holstein möchte die Belegpflicht vereinfachen. Hier das Örtchen Schlei.
Das Küstenland Schleswig-Holstein möchte die Belegpflicht vereinfachen. Hier das Örtchen Schlei.

Es ist jedes Jahr ein Papierkrieg: Die Steuererklärung. Alleine das Sammeln von Belegen umfasst bei so manchem privaten Steuerzahler einen Pappkarton. Für Finanzbeamte in Deutschland bedeutet dies bereits seit Jahren, dass Rechnungsbelege nur stichprobenartig durchgeschaut werden.

Viele Finanzämter schicken die Rechnungs-Belege an den Steuerzahler noch vor Erlass der offiziellen Steuermitteilung an den Absender „zur Entlastung“ zurück. Dies bedeutet zwar nicht, dass Belege dann vernichtet werden dürften – vielmehr gilt eine 10-Jahres-Aufbewahrungsfrist. Dennoch zeigt es, dass eine Steuererklärung sich auf die wichtigsten Belege konzentrieren sollte, nicht aber auf jeden Rechnungs-Schnipsel.

Das Flensburger Tageblatt schreibt nun, wonach die Finanzämter in Schleswig-Holstein künftig bitten, gar keine Rechnungs-Belege mehr der Steuererklärung beizulegen. Dies bedeutet, die Nachweispflicht wird im nördlichsten Bundesland Deutschlands gelockert, sagt Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Gleichzeitig erklärte Heinold, wonach die Finanzämter in Schleswig-Holstein vor einem „tiefgreifenden Umbau“ stünden.

Im Zentrum stehe dabei, dass möglichst viele Steuererklärungen von Verbrauchern über EDV-gestützte Verfahren abgearbeitet werden sollten. Eingehende Prüfungen sollten hingegen bei den „dicken Fischen“ durchgeführt werden. Wer allerdings als „dicker Fisch“ gilt, darüber darf derzeit lediglich spekuliert werden.

„Bürokratische Hürden weiter reduzieren“

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Schleswig-Holsteins Finanz-Staatssekretär Philipp Nimmermann ergänzte, wonach man „die bürokratischen Belastungen der Bürger weiter reduzieren“ wolle. Das Flensburger Tageblatt zitiert den Staatssekretär mit den folgenden Worten:

„Dazu machen wir das Besteuerungsverfahren anwenderfreundlicher, indem wir zum Beispiel die Belegvorlagepflichten weitestgehend abschaffen. So bleibt in Zukunft etwa eine Spendenquittung zwar Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung. Die Quittung muss aber nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Man muss sie nur vorhalten und erst auf Anforderung im Einzelfall vorlegen.“

Die neuen Beleg-Regelungen für Steuererklärungen gelten in Schleswig-Holstein ab 2017. Noch nicht spruchreif ist, ob und ab wann die Belegpflicht für Kapitalerträge einer ähnlichen Regelung unterworfen werden. Neu ist ebenfalls, dass Belege im Falle einer Behinderung lediglich ein Mal und nicht mehr jährlich eingereicht werden müssen.

Arbeitsplatzabbau in den Finanzämtern

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Ohne Arbeitsplatzabbau geht die Finanzamts-Reform in Schleswig-Holstein jedoch nicht vor sich. Vielmehr sollen bis 2020 insgesamt 250 Stellen gestrichen werden. 3520 Finanzbeamte arbeiten dann noch von Flensburg bis Eckernförde daran, dass der Staat möglichst viele Steuern einnehmen kann. Bereits 2011 wurden in Schleswig-Holstein 197 Stellen in den Finanzämtern nach Angaben des Flensburger Tageblatts gestrichen.

Ab Herbst 2016 sollen zudem Steuerstrafsachen, wie Steuerhinterziehung, ebenso wie Groß- und Konzernbetriebsprüfungen, direkt in der Landeshauptstadt Kiel gebündelt werden. Eher unangenehm für Finanzamtsmitarbeiter: Die Landesregierung möchte künftig, dass auch sie in anderen Behörden eingesetzt werden können. Strafversetzungen werden so ebenfalls deutlich erleichtert.

Der Bund der Steuerzahler lobt die Bemühungen, die Verwaltung effizienter zu machen. Gleichzeitig kritisiert er aber, dass gerade die neue Regelung, wonach Belege nicht mit der Steuererklärung parallel eingereicht werden müssen, dass hier der Öffentlichkeit etwas vorgegaukelt werde. Vielmehr gehe man davon aus, dass sich „in der Praxis“ nicht viel ändern werde, zitiert das Flensburger Tageblatt Geschäftsführer Rainer Kersten.

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Von Herbert

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